Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
In über 15 Jahren ist die alte Hüpfburg (Design Mc Donalds) von Mai bis Oktober fast jede Woche im Einsatz gewesen und nun vollständig verschlissen. Flicken ist nicht mehr möglich.
Die Hüpfburg beigeisterte zahllose Kinder bei den Veranstaltungen in und um Penig. Damit wir auch künftig diesen Anziehungspunkt bieten und für strahlende Kinderaugen sorgen können, benötigen wir eine neue Hüpfburg.
Wer ist die Zielgruppe?
Die Hüpfburg wird für Veranstaltungen des Fördervereins und von befreundeten, gemeinnützigen Vereinen, Kindereinrichtungen, Schulen und Feuerwehren der Region kostenfrei genutzt. Das wollen wir mit Ihrer Unterstützung gerne weiter ermöglichen.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Sie unterstützen die regionale Vereinsarbeit und ermöglichen auf den Festen weiterhin Spiel, Spaß, Freude und zufriedene Kinder.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Ins Auge gefasst haben wir nun eine Feuerwehrhüpfburg bei einer Spendensumme von mind. 1.500 €.
Bei einer Summe von mind. 2.500 € wird die Hüpfburg um einen abschließbaren Transportanhänger ergänzt, bei einer Summe von mind. 4.000 € schaffen wir eine große Feuerwehr-Hüpfburg mit Rutsche und abschließbarem Transportanhänger an.
Wer steht hinter dem Projekt?
Förderverein Freibad Penig e.V.
Peniger Gewerbeverein e.V.
Schwimmsportverein Rotation Penig
Förderverein Köbe e.V.
Peniger Faschingsclub e.V.
Gemeinefeuerwehr Penig
Was ist die Fundingschwelle?
Tags: Kinderfeste, Freibad, Hüpfburg
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1117