Voraussetzung für das Crowdfunding
Legitimation – was ist das?
Zum Schutz aller Unterstützer wird uns gesetzlich vorgeschrieben die Identität und Kontodaten aller Projektinitiatoren zu prüfen (Geldwäschegesetz §11). Bevor du mit 99 Funken Gelder einsammeln kannst, wird daher die Legitimationsprüfung durchgeführt.
Dokumente hochladen & Prüfung beantragen
Wir führen dich im Interface deiner Projektseite unter dem Punkt "Legitimation" Schritt für Schritt durch den Prozess.
Du hast schon einmal mit 99 Funken gefundet? Dann hast du die erforderlichen Dokumente sicher noch parat. Bitte schau, ob du etwas ergänzen oder updaten musst, denn gelegentlich ändern sich die Anforderungen.
Checkliste und Vorlagen
Welche Dokumente für die Legitimation erforderlich sind, hängt von der Rechtsform des Kontoinhabers ab (z.B. Verein, GmbH, Öffentlich-Rechtliche Organisation). Du findest alle Anforderungen und Vorlagen im Interface deiner Projektseite, nachdem du die Rechtsform ausgewählt hast.
Zur Orientierung vorab, findest du hier eine Checkliste für jede Rechtsform und die wichtigsten Formulare:
Checkliste Legitimation (nach Rechtsform)
Vorlagen:
Vollmacht für Projektinitiatoren (erforderlich, wenn du als Projektinitiator für deine Organisation nicht gesetzlich vertretungsberechtigt bist.)
Formular "Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten" (immer erforderlich)
Gesellschafterliste (falls du die eine eigene Liste nicht griffbereit hast, kannst du diese Vorlage nutzen.)
Was geschieht mit den Daten?
Die Legitimationsprüfung führt unser Payment-Partner, die secupay AG, durch. Alle Daten werden ausschließlich zur Zahlungsabwicklung der Crowdfunding-Gelder genutzt und entsprechend der gesetzlichen Fristen aufbewahrt.
Noch Fragen zur Legitimationsprüfung?
Du findest deine Rechtsform nicht in der Checkliste? Hast nicht alle benötigten Dokumente parat? Bei kniffeligen Angelegenheiten, sende deine konkrete Frage an: ident@99funken.de
Nach dem Crowdfunding: Auszahlung der Gelder & Rechnung
Wenn deine Crowdfunding-Kampagne erfolgreich beendet ist, wird die Auszahlung vorbereitet. Circa 14-21 Tage nach Fundingende werden die Crowdgelder auf das hinterlegte Konto überwiesen. Die Transaktionsgebühren werden vor der Auszahlung von der Summe der Crowdgelder abgezogen.
Hast du zusätzlich zu den Geldern der Crowd ein Co-Funding von deiner Sparkasse erhalten, erhältst du diese Summe ohne Abzüge direkt von der Sparkasse.