Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Wir sind eine »Volle Halbtagsschule«, eine Organisationsform der Grundschule, um die Qualität der Grundschule zu erhöhen. Unsere Schule verfügt über feste Öffnungszeiten, die zusätzlich zum Pflichtunterricht weitere pädagogische Angebote in den Tagesablauf integriert. Diese Angebote möchten wir mit unserem Schulgartenprojekt erweitern. Zusätzlich zum Erhalt des Status »Naturparkschule« im September 2021 möchten wir unseren Schüler*innen das Erleben von Natur und die Grundlagen gärtnerischen Handelns nahebringen. Entdecken und lernen mit allen Sinnen, heimische Pflanzen kennenlernen und das schöne Gefühl, das eigens Angebaute ernten zu dürfen, das sind die Ziele unseres Schulgartens – dafür bitten wir um Ihre Unterstützung!
Wer ist die Zielgruppe?
Die Zielgruppe sind unsere Schüler*innen der Klassen 1-4, die
mit dem Schulgarten den Sachkundeunterricht auch in der Praxis
erleben dürfen. Die Kinder sollen beim Gärtnern begleitet und
angeleitet werden, von der Aussaat, über die Ernte bis hin zu
weiteren Verarbeitung der Erträge.
Praktische und gartenbauliche Fähigkeiten sollen hier bei den
Kindern gefördert werden. Wir möchten die Schüler*innen für
nachhaltiges Handeln im Alltag sensibilisieren, die Wertschätzung
gegenüber Lebensmitteln bei ihnen steigern und zudem komplexe
ökologische Zusammenhänge praktisch erlebbar machen.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Lehrbücher und Arbeitshefte ersetzen keine Bildung in der
Natur. Unser Schulgartenprojekt soll die direkte Begegnung mit
Pflanzen sowie Tieren für unsere Schüler*innen ermöglichen, und
ihnen ein Verständnis zur Natur und der Anzucht bis Aufzucht von
Lebensmitteln vermitteln. Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, unseren
Schüler*innen diesen Erlebnisraum zu schaffen und Ihnen die
Möglichkeit zugeben Fähigkeiten zu erlernen, die außerhalb des
Pflichtunterrichts liegen.
Zudem steigern wir dadurch die Attrakitivität der schulischen
Außenanlage. Mit Ihrer Hilfe tragen Sie dazu bei die Qualität der
Schule zu steigern, vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Im Aussenbreich, zumeist auf dem unbelebten Pflanzenstreifen vor den Fenstern der Schulräume, möchten wir selbstgebaute Hochbeete errichten. Zur Auflockerung der kompletten Ansicht möchten wir u. a. Beerensträucher und insektenfreundliche Stauden pflanzen. Vorhandene Bänke sollen verschönert werden, diese dienen als Ruhe- und Besichtigungsplätze für die Kinder. Auch Insektenhotels und kleine Gartendekorationen sollen entstehen. Darüber hinaus benötigen wir eine Grundausstattung an Gartengeräten wie Schaufeln, Gießkannen, Rechen usw.
Wer steht hinter dem Projekt?
Seit 2004 engagieren wir uns als Förderverein der Grundschule Dabel für die Weiterentwicklung und Ausstattung unserer Schule. Wir machen uns stark für die Organisation von Projekten in der Schule, und unterstützen diese bei der Erweiterung des schulischen Angebots, wie z. B. Schwimm- und Erste-Hilfe-Kurse, aber auch bei Schulfesten. Diese Angebote sollen die Entwicklung unserer Kinder fördern. Unser Förderverein hat bislang etwa 20 Mitglieder. Um ausreichend Mittel für das Schulgartenprojekt zu akquirieren, benötigen wir jedoch mehr Beteiligung und hoffen hier auf Ihre Unterstützung.
Was ist die Fundingschwelle?
Schulverein zur Förderung der Grundschule Dabel e.V.
Am Mattenstieg 1K
19406 Dabel
E-Mail: vereindergrundschuledabel@gmail.com
https://grundschule.dabel.de/index.php/foerderverein
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 2121