Ein Projekt aus der Region Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

Dem Hainewalder Schloss geht das Licht aus!

Dem Hainewalder Schloss geht das Licht aus!

Dem Schloss stehen dunkle Zeiten bevor–die Elektrik steht vor der Sperrung und muss dringend erneuert werden. Bereits jetzt können unsere Veranstaltungen nicht mehr stattfinden. Für die Eigenmittel benötigen wir deine finanzielle Unterstützung!

Ort Hainewalde
Kategorie Kunst & Kultur
13.966 €
232 % Fundingschwelle erreicht
93 % Fundingziel erreicht
143
Unterstützer
Projekt erfolgreich

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Dem Hainewalder Barockschloss droht der elektrische Strom auszugehen. Grund sind jedoch keine unbezahlten Rechnungen, sondern vielmehr der desolate Zustand der Elektroinstallation. – Die, wenn überhaupt, nur als völlig ungenügendes Provisorium vorhanden ist. Zum Erfüllen der gesetzlichen Bestimmungen des Brand- und Unfallschutzes, müssen umfangreiche Neuerrichtungen inklusive Rauchmelder und Rettungsleuchten installiert werden. Für den Eigenanteil zum Ausbau der ersten Etage benötigen wir deine finanzielle Unterstützung. Anschließend können wieder Veranstaltungen im und am Schloss durchgeführt werden. Auch Familienfeiern, Hochzeiten und andere kleinere Veranstaltungen sind dann in den Innenräumen wieder möglich.

Wer ist die Zielgruppe?

Alle Besucher und Freunde des Schloss-Ensembles aus nah und fern können sich hier einfach für den Erhalt des „Oberlausitzer Sanssouci“ einsetzen. Nur mit deiner Unterstützung wird es möglich sein, die umfangreichen Baumaßnahmen durchführen zu können. Da uns in der derzeitigen Situation durch ausgefallene Veranstaltungen die Einnahmen fehlen, sind wir ganz besonders auf deine Spendenbereitschaft angewiesen!

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

In den vergangenen 20 Jahren konnte das bedeutende herrschaftliche Schlossensemble von einer abrissreifen Ruine zu einer mittlerweile überregional bekannten Sehenswürdigkeit entwickelt werden – mit immensem Potential für die Zukunft.
Wir möchten gern zukünftig die Mauern unserer „Alten Schlossdame“ wieder für ganz besondere Erlebnisse öffnen. Eine Weiterführung der Schlossführungen und anderer teils traditioneller Veranstaltungen im Hauptgebäude sind unter den aktuellen Bedingungen kaum noch praktikabel und zu verantworten. Bringt doch die passende Beleuchtung die interessanten baulichen Details und unsere Ausstellungsstücke erst richtig zur Geltung. Und unsere Gäste sollen den lohnenden Aufstieg zur „aussichtsreichen“ oberen Etage auch gesunden Fußes bewältigen, sowie auf ein funktionierendes Rettungskonzept vertrauen können.
Da der Förderverein in diesem Jahr bereits einen mehrere zehntausend Euro teuren zweiten Rettungsweg am Schloss aus eigenen Mitteln errichten lässt, ist deine finanzielle Unterstützung der Gebäudeelektrik umso wichtiger für die Fortführung unseres gemeinsamen Projektes „Schlosserhalt“.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Nach erfolgreicher Unterstützug können wir einen wichtigen Beitrag zur Erneuerung der Elektrik leisten.

Wer steht hinter dem Projekt?

Hinter dem Projekt stehen 75 engagierte Köpfe des Schlossverein Hainewalde e.V. Mit hohem liebevollem Einsatz wird das Schloss Hainewalde gehegt und gepflegt. Wir blicken mit Dankbarkeit und auch ein wenig Stolz auf das Geleistete und freuen uns auf deine Unterstützung!

Impressum
Förderverein zur Erhaltung des Kanitz-Kyawschen Schlosses e.V.
Jan Zimmermann
Kleine Seite 31
02779 Hainewalde Deutschland

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 1856

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