Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
In Lemsdorf soll 2021 erstmals eine kleine Lichterwelt stattfinden. Auf einer Eröffnungsveranstaltung wird das erste Lichtelement vor den Augen aller interessierten Lemsdorfer ab 20.22.2021 erstrahlen und bis zum 6.2.2022 zu sehen sein. In den Folgejahren kann dieses Element ergänzt werden.
Wer ist die Zielgruppe?
Eine Spendenaktion zur Finanzierung des Lichtelementes soll die
Lemsdorfer für diese wunderbare Aktion sensibilisieren. Damit soll
Gemeinsinn gestärkt, der Stolz auf den eigenen Stadtteil vertieft
und das Zusammengehörigkeitsgefühl in schwierigen Pandemiezeiten
wiederbelebt werden. Durch selbst kleinste Spenden werden die
Lemsdorfer das Lichtelement als das ihre betrachten, hegen und
pflegen. Um diesen
Gemeinsinn zu stärken, soll das Lichtelement bei einer
öffentlichen Veranstaltung eingeweiht werden. Sich
wieder - auf Abstand - begegnen zu können, ist ein wichtiges
Element dieses Projektes.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
- weil sie/er in Lemsdorf geboren wurde, aufgewachsen, in die
Kita oder zur Schule gegangen ist
- weil sie/er einzigartige Erinnerungen an Lemsdorf hat
- weil sie/er Lemsdorf im Herzen trägt
- weil sie/er Lemsdorf als wundervollen Ort empfindet, in dem man
großartig leben, arbeiten, sich erholen, lernen, feiern, spielen,
wohnen, radeln, investieren oder Eis essen kann
- weil sie/er den Lemsdorfer Lümmel und andere Köstlichkeiten aus
Völckes Hofladen zu schätzen weiß
- weil sie/er möchte, dass Lemsdorf einzigartig bleibt
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Es wird zur Anschaffung des Lichtelementes genutzt.
Wer steht hinter dem Projekt?
- Heimatverein Lemsdorf e.V.
- Bürgerinitiative Lemsdorf
- Seniorengruppe der Volkssolidarität Lemsdorf
- Kita Kleiner Rabe
- Arbeitsgruppe Gemeinwesenarbeit Lemsdorf
- Lemsdorfer Lümmel - Magdeburgs meistverkaufte Rostbratwurst
Was ist die Fundingschwelle?
Alternativ:
Jens-Uwe Jahns
info@citypress-magdeburg.de
0160 94730683
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1965