Ein Projekt aus der Region Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien

Bau eines Glockenstuhls aus Holz

Bau eines Glockenstuhls aus Holz

Demontage des kaputten Glockenstuhls aus Metall, der Schallluken, des Podestes, des Aufgangs und der Läutetechnik. Neubau des Glockenstuhls aus Holz, der Schalluken, des Podestes, des Aufgangs und der Läutetechnik.

Ort Niesky
Kategorie Soziales
5.314 €
53 % Fundingschwelle erreicht
40
Unterstützer
25 Tage

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Der Glockenstuhl aus Metall wurde ca. 1910 gebaut. Im Laufe der Jahrzehnte kam es dann im Laufe der letzten Jahre zu deutlichen Materialermüdungserscheinungen, die dazu führten, das Schrauben und Bolzen der Belastung nicht mehr standhielten und brachen. Das hatte zur Folge, dass die entstehenden Schwingungen die Verankerung aus dem Mauerwerk rissen und der gesamte Glockenstuhl während des Läutens sich ca. 4-5 cm hob und senkte. Diese Dinge waren der Anlass, dass das Läuten sofort eingestellt werden musste. Nach einer erfolgten Notreparatur bekamen wir die Genehmigung, im eingeschränkten Betrieb (2 statt 3 Glocken) weiter läuten zu können - bis 2025. Dazu kommt, dass während des Krieges ein Durchschuss am Glockenjoch passierte.
Die Schallluken, ebenfalls aus Metall, sind in Ihrer Funktion stark eingeschränkt. Durch sie kommt immer wieder Feuchtigkeit in die Glockenstube, welche dem Podest stark zugesetzt hat (Verwitterung/Fäulnis). Der Treppenaufgang ist sehr marode und instabil, so dass die Besteigung ein gewisses Risiko in sich trägt. All die Fakten haben uns dazu bewogen, einen neuen Glockenstuhl bauen zu lassen. Bei Vorplanungen mit dem Glockensachverständigen und dem Ingenieur haben wir uns für einen Glockenstuhl aus Holz entschieden. Diese Entscheidung wurde nochmals durch einen Fund im Archiv bestätigt. Bauzeichnung von ca. 1870 bezeugen deutlich, dass damals ein hölzerner Glockenstuhl gebaut wurde, von dem noch mindestens 1 Holzbalken vorhanden ist.

Was sind die Ziele und wer die Zielgruppe?

Ziel ist es, wieder eine umfänglich neu gebaute Läuteanlage in historischer Bauweise mit voller Funktionsfähigkeit und heutigem Sicherheitsstandart in Betrieb zu nehmen.
Zielgruppen sind Menschen, die sich über Erhalt/Rekonstruktion und Neubau von technischen Anlagen im alten Stil begeistern lassen und gleichzeitig Freude an Traditionen (Stunden-, Sonntags und Feiertagsgeläut, Geläut bei Hochzeiten, Beerdigungen usw.) haben.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Wir sind als kleine Kirchgemeinde mit ca. 350 Mitgliedern nicht in der Lage, die Kosten selbständig zu tragen. 25.000 € haben wir innerhalb der Gemeinde an Spenden gesammelt, können bestimmt noch einiges sammeln, aber die kompletten Kosten übersteigen unseren finanziellen Rahmen um ein Vielfaches.
Nach 2025 würde es dann kein Glockenläuten mehr geben können, da wir dann gezwungen sind, die Anlage ab zu schalten.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Das Geld würden wir zur Deckung der Unkosten einsetzen: Handwerkerrechnungen

Wer steht hinter dem Projekt?

Die gesamte Gemeinde, die Evangelische Brüderunität, Freunde der Brüdergemeine, andere Ortsgemeinden, Stadt Niesky und Einwohner von Niesky

Was ist die Fundingschwelle?

Es wäre sehr schön, wenn diese Schwelle erreicht werden könnte, da dadurch ungefähr die Hälfte der Kosten für die elektrische Anlage des Geläut finanziert werden kann.
Impressum
Evangelische Brüdergemeine Niesky
Dietmar Westphal
Parkstrasse 2
02906 Niesky Deutschland

pfarramt(at)bruedergemeine-niesky.de

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 3101

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