Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Erneut werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bernburg (Saale) mit ihren Freunden, Verwandten und Gästen in größerer Runde gemeinsam vor einer traumhaften Kulisse den Jahreswechsel feiern können. Über dem Schloss der Stadt, liebevoll vom Volksmund als „Krone Anhalts“ bezeichnet, soll ein farbenprächtiges Feuerwerk, ein grandioses Lichtspektakel, begleitet von Musik, alle Schaulustigen auf das Jahr 2024 einstimmen. Die Töpferwiese bietet für tausende Schaulustige ausreichend Platz. Dort kann gemeinsam das Feuerwerk bestaunt und in das neue Jahr gefeiert und getanzt werden.
Wer ist die Zielgruppe?
- Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bernburg (Saale)
- Freunde, Bekannte und Verwandte
- Touristen und Gäste
- alle Liebhaber eines farbenprächtigen Feuerwerkes
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Das besondere Erlebnis eines zentralen Feuerwerkes kann nur
gemeinsam finanziert werden.
Wenn nur ein Teil der Finanzen, die für den Kauf von privaten
Feuerwerkskörpern vorgesehen ist, für ein zentrales Feuerwerk
gespendet wird, können die Bürgerinnen und Bürger Geld einsparen
und sich stattdessen an der Schönheit eines professionellen
Feuerwerks erfreuen. Neben der Freude über den einmaligen Start in
das neue Jahr an einem besonderen Ort, kann so auch die Umwelt und
die Tierwelt entlastet werden.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Bei der Summe können neben dem grandiosen Lichtspektakel über dem Schloss Bernburg auch weitere damit verbundene Kosten wie Bühne mit DJ und musikalischer Untermalung, Sicherheit für die Besucher durch Feuerwehr und Sicherheitsfirma abgedeckt werden.
Wer steht hinter dem Projekt?
Die Stadtverwaltung ruft alle begeisterten Besucher des Feuerwerks vom letzten Jahreswechsel, alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt (Bernburg) auf, das Projekt "Zentrales Silvesterfeuerwerk" zu unterstützen.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3317