Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Im Projekt geht es um die Verbesserung des Ambientes im Innenraum. Unsere Kirche ist eine entwidmete Kirche und in einem Zeitraum von mehr als 20 Jahren von einer Ruine zu einer sehr ansehnlichen Kulturkirche wiederaufgebaut worden. Wir bieten Kulisse und Veranstaltungsort für diverse Künstler und Veranstaltungen. Leider sind die derzeitigen Lichtverhältnisse eher ungeeignet, so dass eine entsprechende Beleuchtung im Innenraum sowie in den Fenstern des Kirchturmes angedacht ist.
Wer ist die Zielgruppe?
Das Ziel ist die Installation von Strahlern zur Beleuchtung des Bühnenbereiches für diverse Kulturschaffende, sowie die Beleuchtung der Kirchturmfenster als optisches Werbemittel für die Region. Dafür benötigen wir eure Unterstützung!
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Dadurch, dass hier ein fleißiger Verein einen Ort der Begegnungen, der Freude, der Kultur geschaffen hat, lohnt jeder investierte Euro und hilft besonders im Innenraum, bei Veranstaltungen die Künstler noch besser zur Geltung zu bringen.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Wäre es nicht toll, wenn unser Kirchturm, der sehr weit zu sehen ist, mit der dezenten Außenbeleuchtung ein noch besseres, markanteres Merkmal unseres Ortes werden kann?
Wer steht hinter dem Projekt?
Hinter dem Projekt steht der gemeinnützige Förderverein Gützer Kirche e.V.
Was ist die Fundingschwelle?
haraldschwarz@t-online.de
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 2235