Ein Projekt aus der Region Saalesparkasse

U3 Kinderspielgerät für Farnstädt und Alberstedt

U3 Kinderspielgerät für Farnstädt und Alberstedt

Ihre Spende für unsere kleinsten Dorfbewohner. Mit Ihrer Spende wollen wir den Kleinsten im Dorf etwas Gutes tun und unsere Spielplätze altersgerecht erweitern. Wir möchten für jeden Spielplatz im Ort ein Spielgerät für unter 3-jährige anschaffen.

Ort Farnstädt
Kategorie Soziales, Stadt- & Regionalentwickung
10.705 €
107 % Fundingschwelle erreicht
89 % Fundingziel erreicht
47
Unterstützer
Projekt erfolgreich
5.000 €
Co-Funding
Nachhaltigkeitsziele

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Liebe Spenderinnen und Spender,

in unserer Gemeinde befinden sich zwei Spielplätze. Jeweils einer in Alberstedt sowie in Farnstädt.

Leider sind bisher unsere Allerkleinsten im Ort nicht berücksichtigt worden, da sämtliche Spielgeräte nicht für die Altersklasse U3 ausgelegt sind.

Dies soll sich nun mit dieser Aktion ändern.

Deshalb bitten wir um Ihre Unterstützung.
Mit Ihrer Spende wollen wir erreichen, dass auf jedem Spielplatz ein U3 Spielgerät aufgestellt werden kann.

Ohne Ihre Mithilfe ist eine Realisierung leider nicht möglich, da anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten nicht vorhanden sind.

Ohne solch ein Spielgerät sind unsere Spielplätze für unter 3 Jährige nicht nutzbar, da ein selbstständiges spielen nur bedingt möglich ist.

Gerade für die Allerkleinsten sind die Ersten eigenen Schritte etwas besonderes, sie sollen sich von Anfang an auf unseren Spielplätzen wohlfühlen.

Deshalb freuen wir uns auf jede Spende damit das Projekt erfolgreich gestaltetet werden kann. Denn gibt es etwas schöneres als strahlende Kinderaugen ?

Wer ist die Zielgruppe?

Unsere Allerkleinsten im Dorf.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Kinder sind für uns alle die Zukunft.
Was gibt es schöneres als strahlende Kinderaugen und ein herzhaftes Kinderlachen.

Da leider keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden sind, wäre es schade, wenn wir gemeinsam das Projekt nicht erfolgreich gestalten können.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Mit dem Geld sollen zwei Spielgeräte angeschafft werden.

Das beigefügte Spielgerät soll zweimal gekauft werden und entsprechend auf beiden Spielplätzen aufgebaut werden.

Sollten tatsächlich mehr Spenden gesammelt werden, fließen diese zusätzlich in die Verschönerung der Spielplätze.

Wer steht hinter dem Projekt?

Hinter dem Projekt steht die Gemeinde Farnstädt als kommunale Einrichtung sowie Tom Hoffmeyer als Ideengeber für die Spendenaktion.

Was ist die Fundingschwelle?

Liebe Spenderinnen und Spender, mit der Fundingschwelle können wir realisieren, dass wir auf beiden Spielplätzen in Farnstädt und Albertest ein U3 Kinderspielgerät aufstellen können.

Welche Nachhaltigkeitsziele verfolgt das Projekt?

Worum geht es bei den Zielen genau?
Mit der Kraft der Gemeinschaft schaffen wir eine bessere Zukunft. Mehr Info

Primäres Nachhaltigkeitsziel

Weniger Ungleichheiten

Durch die Spielgeräte sind die Spielplätze für alle Altersklassen geeignet. Derzeit sind Kinder U3 ausgeschlossen, da keine Spielgeräte vorhanden sind. Somit sind derzeit die Allerkleinsten benachteiligt. Diese Benachteiligung soll durch die Aktion behoben werden.

Das Projekt zahlt außerdem auf diese Ziele ein

Nachhaltige Städte und Gemeinden

Wirkungslogik des Projektes

Angestrebter Beitrag für die Gesellschaft

Die Spielgeräte stehen allen frei zugänglich zur Verfügung.

Erhoffte Änderung im Leben/Handeln derer, die wir erreichen

Durch die neuen Spielgeräte soll eine Benachteiligung behoben werden, da die unter 3-jährigen die Spielgeräte selbstständig bespielen können.

Was wir mit diesem Projekt tun (Maßnahmen) und wen wir damit erreichen

Damit beheben wir die Ungleichbehandlung und Unterstützen die Entwicklung unserer Kinder.

Was wir in das Projekt investieren

Investieren tun wir Zeit, Liebe, und die Chance etwas für unsere Kinder zu erreichen.

Impressum
Gemeinde Farnstädt
Frank Mylich
Hauptstraße 43
06268 Nemsdorf-Göhrendorf Deutschland

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 3456

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