Ein Projekt aus der Region Sparkasse Zwickau

Traumspielplatz der Inobhutnahme

Traumspielplatz der Inobhutnahme

In unserer Inobhutnahme am Brückenplatz soll ein neuer Spielplatz entstehen, da es derzeit keine Spielmöglichkeiten gibt. Die Kinder brauchen diesen so sehr, aber leider kann unser Verein aus eigenen Mitteln diesen nicht komplett finanzieren.

Ort Zwickau
Kategorie Soziales
13.080 €
130 % Fundingschwelle erreicht
65 % Fundingziel erreicht
31
Unterstützer
Projekt erfolgreich
5.160 €
Co-Funding

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Das Gebäude wurde von unserem Verein bis zum 30.09.2018 als Inobhutnahme für ausschließlich ausländische unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche genutzt. Dazu wurde es 2015 umgebaut. Im November 2018 zog die Inobhutnahme, bis dahin in unserem Kinder- und Jugendheim "Gert-Fröbe-Haus" untergebracht, in das Objekt am Brückenplatz um.

Den Kindern stehen in diesem Haus mehr und größere Räume zur Verfügung sowie auch ein größeres Außengelände. Dennoch mussten wir vorerst das Problem in Kauf nehmen, dass wir im Brückenplatz 4 keinen Spielplatz für die bei uns untergebrachten Kinder haben, da die minderjährigen ausländischen Kinder eher im Jugendalter waren und damals kein Kinderspielplatz in dieser Form benötigt wurde.

So entstand das Projekt „Traum - Kinderspielplatz Brückenplatz“.
Wir wollen den Kindern einen angemessen Spielplatz bieten, so dass sie endlich wieder mit voller Lust spielen und toben können!

Wer ist die Zielgruppe?

In unserer Einrichtung nehmen wir Kinder und Jugendliche auf, die durch das Jugendamt in Obhut genommen wurden. Diese Kinder und Jugendlichen befinden sich in einer sehr schwierigen und belastenden Situation. Sie sind nur vorübergehend in unserer Einrichtung untergebracht, bis eine Lösung und Perspektive zusammen mit dem Jugendamt und deren Familien gefunden wird.

Eine Inobhutnahmestelle sichert das Kindeswohl und unterstützt das Jugendamt bei der Klärung der Situation, die zur Inobhutnahme geführt hat. Eine Perspektive sowie Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung werden mit dem Jugendamt erarbeitet.
Im Landkreis Zwickau gibt es 2 Inobhutnahmestellen, eine davon sind wir. Bei uns werden bevorzugt die kleineren Kinder untergebracht.
Anlässe für die Inobhutnahme können unter anderem folgende Gründe sein: drohende Gewalt, Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch, Vernachlässigung, Überforderung der Eltern, schwerwiegende Beziehungsprobleme, Integrationsprobleme im Heim oder in der Pflegefamilie, Kriminalität, Suchtprobleme, aber auch schwerwiegende Probleme in der Schule.

Wir stellen uns individuell auf jedes Kind/jeden Jugendlichen und dessen Lebens- und Problemlage ein. Vordergründig ist hierbei die Behebung der aktuellen Krise durch eine Problemklärung und Spannungsentlastung unter Berücksichtigung und Einbeziehung des sozialen (Herkunfts-) Umfeldes. Wir bieten jedem uns anvertrauten Kind/ Jugendlichen einen Schutzraum für die Zeit der Inobhutnahme unabhängig von Geschlecht, Religion und Herkunft.
Die Aufnahme und Betreuung erfolgt rund um die Uhr (24 Stunden., 365 Tage).

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Die Inobhutnahme des Zwickauer Kinderhaus-Verein e.V.
ist seit vielen Jahren fester Bestandteil bei den Planungen
des Landkreises Zwickau und anderer Jugendämter.
Die Arbeit unserer pädagogischen Mitarbeiter und unseres Vereins wird seit über 25 Jahren im Landkreis Zwickau und auch in der Stadt Zwickau sehr geschätzt.

Da unser Haus bis September 2018 von größeren Kinder (Jugendlichen) genutzt wurde, gibt es keinen richtigen Spielplatz in unserem Außengelände. Der dafür vorgesehene Platz sieht aktuell leider sehr trostlos aus.

Bei der Gestaltung der Außenanlagen mit Spielgeräten muss unser Verein Eigenmittel verwenden, welche in diesem Umfang nicht vorhanden sind. Deshalb sind wir auf Unterstützung durch Spenden angewiesen. Daher bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Der Hilfebedarf von Familien in Krisensituationen ist in der Vergangenheit leider gestiegen und geht auch aktuell nicht zurück. Der Bedarf an Plätzen in einer Inobhutnahmestelle wird daher auch in den nächsten Jahren vorhanden sein und eher noch zunehmen. Somit sehen wir jede Investition in unsere Inobutnahme als ein Stück Lebensqualität, was wir in Zukunft den dort untergebrachten Kindern geben können.

Wir wünschen uns bewegungsanregende Spielelemente, vorwiegend aus Holz, über das Grundstück verteilt.

Ein Traum würde in Erfüllung gehen, wenn dieser Platz zu einem tollen Spielplatz heranwächst

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Eine Planung des Spielplatzes erfolgte bereits. Somit kann nach Ende dieses Projektes sofort mit der Umsetzung begonnen werden. In unserer Kostenschätzung ist vorwiegend die Anschaffung eingebracht. Bei der Umsetzung werden uns unsere Hausmeister, Mitarbeiter und ehrenamtlicher Helfer unterstützen.

Noch in 2019 soll der Traumspielplatz fertig gestellt sein.

Wer steht hinter dem Projekt?

Der Zwickauer Kinderhaus-Verein e.V. ist Freier Träger der Jugendhilfe und als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Gegründet wurde der Zwickauer Kinderhaus-Verein e.V. am 30.06.1993 von Erzieherinnen aus Kindertagesstätten der Stadt Zwickau, Eltern und anderen pädagogischen Fachleuten. Heute besteht der Verein aus 141 Mitgliedern, führt 11 Kinder-tagesstätten, zwei sozialtherapeutische Tagesgruppen gemäß § 32 SGB VIII, zwei sozialtherapeutische Familienwohngruppen gemäß § 34 SGB VIII, ein Kinder- und Jugendheim gemäß § 34 SGB VIII und eine Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche gemäß § 42 SGB VIII in seiner Trägerschaft.

Unser Verein beschäftigt heute über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was ist die Fundingschwelle?

Mit dem Erreichen der Fundingschwelle können die ersten Module für den Traumspielplatz gekauft und aufgebaut werden. Dazu gehört beispielsweise eine Holzhütte, wo die Spielsachen und Spielgeräte wetterdicht eingelagert werden können.

Tags: Zwickau, Spielplatz, Kinder, Traum, Inobhutnahme

Impressum
Zwickauer Kinderhaus-Verein e.V.
Hans-Jürgen Melle
Dr.-Friedrichs-Ring 1
08056 Zwickau Deutschland

Der Verein ist als Gemeinnützig im Sinne der §§51 ff. AO vom Finanzamt der Stadt Zwickau anerkannt und ist unter der VR-Nr. 70711 beim Amtsgericht Chemnitz ins Vereinsregister eingetragen.

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 1093

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