Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Das Ausbildungskonzept der SG Striesen sieht ein möglichst
abwechslungsreiches und vielseitiges Training vor. Hierzu setzen
unsere Trainer*innen bereits viele kreative Trainingsmethoden und
Spielformen ein.
In den vergangenen Jahren hat der Förderverein hierfür bereits
Funinio-Tore, ein Beachvolleyball-Feld und Fußball-Tennis-Elemente
zur Verfügung gestellt. Auch dieses Jahr möchten wir mit den
mobilen Basketballkörben und der Teqball-Platte die
Trainingsbedingungen verbessern und allen Kindern sowie Gästen die
Möglichkeit bieten, ihr Talent zu zeigen oder zu fördern.
Wer ist die Zielgruppe?
Unser Nachwuchszentrum ist nicht nur ein Ort, an dem jede Woche über 300 Kinder mit viel Spaß und Erfolg Fußball spielen, sondern auch eine Begegnungsstätte für Eltern, Geschwister und Gäste. Für ALLE möchten wir als Förderverein zwei Basketballkörbe und (wenn das Geld reicht) eine TEQBALL (Fussball-Tischtennis)-Platte kaufen.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Jeder gespendete Cent hilft uns bei der Umsetzung unserer Projekte und ist auch ein Dankeschön an die vielen ehrenamtlichen Trainer- und Helfer*innen in unserem großen Verein.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Wir werden den kompletten Betrag in die Basketballkörbe, die Teqball-Platte und/oder weitere Trainingsutensilien investieren.
Wer steht hinter dem Projekt?
Die Aktion wird organisiert vom Förderverein der Nachwuchsabteilung der SG Striesen.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 2578