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Ein Projekt aus der Region Sparkasse Elbe-Elster

Erneuerung Sportplatzbarriere

Erneuerung Sportplatzbarriere

Der FC Sängerstadt benötigt für das Nachwuchszentrum (Friedrich-Pielenz-Sportstätte) in der Bayernstraße eine neue Sportplatzbarriere.

Ort Finsterwalde
Kategorie Sport
14.050 €
117 % Fundingschwelle erreicht
100 % Fundingziel erreicht
53
Unterstützer
Projekt erfolgreich
3.600 €
Co-Funding

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Der FC Sängerstadt hat mit seinem Nachwuchszentrum im Süden der Stadt Finsterwalde auch die alte, in die Jahre gekommene Sportplatzbarriere übernommen. Die Instandhaltung dieser Umrandung hat viel Mühen und Zeit gekostet. Trotzdem war diese Umrandung stellenweise nicht mehr reparabel und dadurch versicherungstechnisch nicht mehr tragbar. Daher haben wir uns entschlossen, die alte Sportplatzbarriere durch eine neue DIN gerechte Umrandung zu ersetzen.

Wer ist die Zielgruppe?

In der Sportplatzbauordnung ist vorgeschrieben, wie eine Sportplatzumrandung auszusehen hat und das diese für einen ordentlichen Spielbetrieb vorhanden sein muss. Da dies durch den Fußballkreis kontrolliert wird, ist eine abgenommene Sportplatzbarriere für die Durchführung von Fußballspielen im Nachwuchszentrum des FC Sängerstadt notwendig.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Der Erwerb des Materials für eine neue Sportplatzbarriere stellt für unseren Verein eine große Investition dar. Mit diesem Projekt möchten wir deshalb schon vorab den größten Teil des Kaufpreises abdecken, um die dringend notwendige Investition zu tätigen.

Jede Spende trägt dazu bei, die Bedingungen für einen Spielbetrieb zu erfüllen und darüber hinaus kann durch die eingesparten Kosten weitere dringend notwendige Projekte im Nachwuchszentrum des FC Sängerstadt in Angriff genommen werden.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Die gespendete Summe wird direkt für den Erwerb des Materials für eine Sportplatzbarriere eingesetzt. Nur bei Erreichen der Fundingschwelle wird es dem Verein möglich sein, die verbliebene Differenz zum Kaufpreis selbst zu tragen.

Wer steht hinter dem Projekt?

Der FC Sängerstadt Finsterwalde ging im Jahr 2016 aus der Fusion der Abteilungen Fußball der DJK Finsterwalde und dem SV Hertha Finsterwalde hervor.
In diesen Jahren vertritt die 1. Mannschaft die Sängerstadt in der Südbrandenburgliga. Die Nachwuchsspieler des FC Sängerstadt spielen seit der Saison 2020/21 unter dem Jugendförderverein Sängerstadtregion auf Kreisebene.
Der Spielbetrieb der beiden Männermannschaften und der Altliga-Mannschaft des FC Sängerstadt findet im Nachwuchszentrum in der Bayernstraße statt. Der größte Teil des Trainings- und Spielbetriebes des Jugenförderverein Sängerstadtregion findet ebenfalls im Nachwuchszentrum statt. Im Frauen-Mädchen-Zentrum (Biegerplatz) im Norden der Stadt Finsterwalde trainieren und spielen unsere Mädchen- und Frauenmannschaft.

Was ist die Fundingschwelle?

Das Fundingziel muss als Summe aufgebracht werden, um das Projekt vollumfänglich zu realisieren. Ab Erreichen der Fundingschwelle ist es uns als Verein möglich, die erforderliche Differenz zum Fundingziel mit eigenen Mitteln auszugleichen.
Impressum
FC Sängerstadt Finsterwalde e. V.
Steffen Thor
Eichholzer Straße 26
03238 Finsterwalde Deutschland

UST-ID: DE308123865
Registernummer beim Vereinsregister in Cottbus: VR 6026 CB
Vertretungsberechtigte Personen:
Steffen Thor; Jan Lehniger; Frank Werner
Vereinshomepage: https://fc-saengerstadt.de/
Mailadresse: herthaner5@freenet.de

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 1613

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