Ein Projekt aus der Region Ostsächsische Sparkasse Dresden

Spinde und Schulranzenfächer für alle Grundschüler

Spinde und Schulranzenfächer für alle Grundschüler

Bitte helfen sie uns und unterstützen sie unser Projekt !!! Benötigt werden dringend 11 weitere Spinde sowie 3 weitere Regale zum verstauen der Schulranzen während des Aufenthaltes im Hort.

Ort Pirna
Kategorie Soziales
1.220 €
53 % Fundingschwelle erreicht
22
Unterstützer
Projekt beendet

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Der Hort befindet sich in privater Trägerschaft der AWO. Er verfügt über 102 Plätze für Schüler der Grundschule Zehista. Derzeit besuchen 98 Schüler den Hort. Bereits vor wenigen Jahren wurden 40 neue Spinde für die Schüler angeschafft, aus finanziellen Gründen sowie Platzmangel, jedoch nicht ausreichende für alle Schüler. Die Kinder der Klasse 2-4 teilen sich zu zweit je einen Spind. Die Erstklässler nutzen derzeit eine Garderobe , wie sie aus den Kindergärten bekannt ist. Zwei Kinder müssen sich jeweils ein kleines Fach teilen. Nach langem planen und ausmessen haben wir eine Möglichkeit gefunden, die es zulässt , 11 weitere Spinde für die Kinder im Hortgebäude zu stellen. Auch die Anschaffung weiterer Regale, zur Aufbewahrung der Schulranzen ist durch eine geschicktere und platzsparender Anordnung der Spinde möglich.

Wer ist die Zielgruppe?

Unsere Zielgruppe sind die Schüler. Es wäre toll wenn alle Kinder gleichberechtigt einen Spind im Hort nutzen können. Sowie ausreichende Möglichkeiten zum verstauen ihrer Schulranzen während der Zeit im Hort. Nach dem Motto: "Ordnung ist das halbe Leben" wollen wir unseren Schülern auch das Thema Verantwortung näher bringen. Hierzu gehören der sorgsame Umgang mit den eigenen Sachen, sowie die Kleidungsstücke und Schulranzen der anderen Kindern. Jeder Schüler soll zukünftig Verantwortung übernehmen, zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Hort.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

1. Gleichberechtigung der Schüler der Klassen 1-4.
2. Auch der Punkt Hygiene spielt eine Große Rolle. Vorallem im Winter sind Kleidungsstücke auf engstem Raum getapelt. Schneeanzug, Matschhosen, Schals, Mützen sowie Handschuhe liegen übereinander oder hängen dicht an dicht. Die Ausbreitung von beispielsweise Kopfläusen war in der Vergangenheit mehrfach ein Problem. Auch fallen Kleidungsstücke auf den Fußboden, verdrecken, andere verschwinden unter der Garderobe. es herrscht oft Unordnung.
3. Die Verletzungsgefahren Aufgrund der Enge im Bereich der Garderobe der Erstklässler sollen behoben werden. Sowie die Stolpergefahren im Bereich der Schulranzenregale sollen minimiert werden. Aufgrund dem derzeit fehlenden Stauraum, stehen die Schulranzen und Sportbeutel auf dem Fußboden vor den überfüllten Regalen.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Es wird umgehend in die Anschaffung von 11 weiteren Spinden der Firma Kessler&Söhne gesteckt. Es werden 3 zusätzliche kleinere Regale angeschafft, zur Unterbringung weiterer 18-24 Schulranzen. Sowie passende Namensschilder für die insgesamt 51 Spinde. Derzeit sind selbst gedruckten Namenschildern aus Papier mit Tesa an den Spinden befestigt.

Wer steht hinter dem Projekt?

Der Hortelternbeirat

Was ist die Fundingschwelle?

Mit dem Betrag von 2.300 Euro können wir 11 neue Spinde für die Schüler beschaffen. Bei weiteren 1.200 Euro können wir die noch fehlenden Regale zur Aufbewahrung der Schulranzen bestellen.

Tags: Pirna, Hort, Schüler, Schulranzen, Spinde

Impressum
Stephanie Ringel-Hörning
01796 Dohma Deutschland

Tel.:0152-21915272

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 471

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