Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Ein zu schaffendes Schwanengehege soll die Tradition der
Schwanenhaltung in Graupa wieder ermöglichen.
Anlässlich der Gründung des Richard-Wagner-Vereins am
09.03.1933 stiftete der Landesverein Sächsischer
Heimatschutz zwei Schwäne für den Teich an der
Oberförsterei (Jagdschloss Graupa).
Seitdem lebten (mit kleinen Unterbrechungen) Schwäne auf dem
Schlossteich Graupa, bis am 16.08.2013 als bisher
Letzter Schwan „Elsa“ verstarb.
Um die liebgewordene Tradition fortführen zu
können, ist es nun notwendig, ein tierschutzgerechtes
Schwanengehege neben dem Teich zu errichten.
In Abstimmung mit dem Landratsamt Pirna, Referat Veterinärdienst
und dem Denkmalamt wurde ein Konzept erarbeitet und am 19.10.2017
vorgelegt. Jetzt ergibt sich der Stadt Pirna mit Hilfe eines
LEADER-Projektes die Möglichkeit zur
Realisierung. Allerdings sind die benötigten 7.000,00 €
Eigenmittel nicht im Haushalt enthalten und müssen durch
Spenden erbracht werden.
Um diese aufzubringen wendet sich der Verein ProGraupa e.V. an Sie.
Mit Ihrer Hilfe besteht die Aussicht, dass bald wieder stolze
Schwäne auf dem Schlossteich in Graupa schwimmen.
Wer ist die Zielgruppe?
Ziel unserer Crowdfunding ist die Beschaffung der notwendigen
Eigenmittel zur Realisierung des Projektes Schwanengehege. Wir
wollen die Tradition der Schwanenhaltung unseren Kindern
übergeben, jetzt natürlich unter tierschutzgerechten
Bedingungen.
Die Lebenszone Schlossteich (mit Fischen, Enten und Schwänen) wird
belebt und durch ein Grüngehege erweitert. Kinder und Erwachsene
können dann das Verhalten der Tiere wieder beobachten.
Wir wenden uns dabei an alle Graupaer Bürgerinnen und Bürger,
Firmen mit Sitz in oder Bezug zu Graupa sowie anTouristen und
Wagnerfreunde, die unseren Ort liebgewonnen haben.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Ihre Spende hilft, die notwendigen Eigenmittel für die Umsetzung des Projektes Schwanengehege aufzubringen. Wir wollen damit den Kindern im Kindergarten und Grundschule, allen Graupaer Einwohnern und unseren Gästen ein Stück Natur zur Beobachtung näher bringen und die Tradition zu Ehren Richard Wagners pflegen. Die Besucher der Richard-Wagner-Stätten könnten wieder das lebendige Wappentier Graupas, den Schwan, auf dem Schlossteich bewundern.
Kurzgeschichte der Graupaer Schwäne:
09.03.1933 Der Landesverein Sächsischer
Heimatschutz stiftet der Gemeinde Graupa
zwei Schwäne für den Schlossteich
1945 Die Schwäne überlebten aus unbekannten
Gründen nicht den 2. Weltkrieg
1958 Der Gemeinde Graupa gelang es, ein neues
Schwanenpaar von der Stadt
Schwerin zu erwerben
1982/83 Beide Schwäne sterben kurz nacheinander
eines natürlichen Tod
1984 Mit Genehmigung der Naturschutzbehörde darf
die Gemeinde Graupa auf
den Pirnaer Elbwiesen zwei Jungschwäne einfangen.
1985 Umsiedlung eines der Männchen in den Zoo in
Finsterwalde
Schwan „Moritz“ bleibt alleiniger Herrscher des
Schlossteiches.
23.03.2011 Auf Grund von Baumaßnahmen am
Schlossteich, Umzug von Schwan
Moritz ins Borsbergbad Graupa
01.09.2011 In der Nacht vom 31.08. zum 01.09.
starb Moritz durch Wildbiss
11.11.2011 Ankunft zweier Jungschwäne vom
Parkteich Neustadt/Sachsen
Januar 2012 Natürlicher Tod des Männchens
(Gottfried)
16.08.2013 Bei einem Flugversuch brach sich Elsa
den Flügel und verstarb an einer Infektion.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Bei erfolgreicher Crowdfunding wird der Betrag als Spende des
Vereins ProGraupa e.V. an die Stadt Pirna überwiesen, die diesen
zweckgebunden der Kostenstelle "Schwanengehege Graupa"
zuordnet. Damit ist die finanzielle Voraussetzung zum Bau der
Anlage geschaffen.
Nach Fertigstellung können dann umgehend mit Hilfe der
Wildvogelauffangstation geeignete Schwäne auf dem Graupaer
Schlossteich angesiedelt werden.
Wer steht hinter dem Projekt?
- ProGraupa e.V.
- Ortschaftsrat Graupa
- Stadt Pirna
- LEADER-Region Sächsische Schweiz
Was ist die Fundingschwelle?
Verein für kulturelle und soziale Förderung des Ortsteils Graupa.
www.graupa.online.de
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1364