Ein Projekt aus der Region Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

Guter Schulstart für alle Kinder

Guter Schulstart für alle Kinder

Ein guter Schulstart ist für jedes Kind wichtig – und kostet Geld! Wir mindern die Last für bedürftige Familien in Stadt und Kreis Gifhorn und statten sie mit Einkaufs-Gutscheinen für den Schulbedarf aus. Helfen Sie mit, fördern Sie unser Projekt!

Ort Gifhorn
Kategorie Soziales
8.087 €
107 % Fundingschwelle erreicht
80 % Fundingziel erreicht
33
Unterstützer
Projekt erfolgreich

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Der Schulanfang - ein neuer Schritt ins Leben!

Mit dem Schulbeginn startet jedes Kind mit seiner Familie in einen spannenden neuen Lebensabschnitt. Ob die ABC-Schützen den Schulweg meistern müssen, dem Unterricht folgen wollen oder neue Fähigkeiten erwerben – bei allen Anforderungen hilft es, gut ausgerüstet zu sein.

Dabei ist es für einige Eltern von Schulanfängern sehr schwer, die Kosten von fast 500 € für Arbeitsmaterial und Ausstattung aufzubringen. Betroffene Familien in Stadt und Kreis Gifhorn sollen auch zu Beginn des kommenden Schuljahres Unterstützung in Form von Einkaufs-Gutscheinen für Schulmaterial bekommen, um eventuelle Nachteile aufgrund ihrer finanziellen Situation abzufedern.

Wir vom Gifhorner Kinderfonds "Kleine Kinder immer satt" und der Landkreis-Initiative "Kinder brauchen Zukunft" unterstützen bedürftige Familien bereits seit 2010 beim Beschaffen der Erst-Schulausstattung. Mit unserer Crowdfunding-Initiative wollen wir nun finanzielle Mittel für den Schulstart 2017 zusammentragen.

Wer ist die Zielgruppe?

Wir wollen, dass alle Kinder in Stadt und Kreis Gifhorn von Anfang an gut in eine erfolgreiche Schullaufbahn starten können - unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder der finanziellen Situation ihrer Familien.

Dabei stehen die Kinder des letzten Kindergartenjahres in unserem Fokus.
Wir sind mit den Kindertagesstätten in gutem Kontakt und konnten in Zusammenarbeit mit den Erziehern zuletzt 350 Familien in Gifhorn und Umgebung identifizieren und unterstützen. Das streben wir auch für das bevorstehende Schuljahr an.

Mit unserem Engagement helfen wir auch den Lehrkräften der ersten Klassen, die den Unterricht mit gut ausgestatteten und damit auch motivierten Schülern starten können.

Viele Familien melden uns zurück, dass sie diese Unterstützung als sehr wertvoll empfunden haben. Für einige war die Hilfe beim Schulstart wichtige Motivation für eigene Bemühungen, ihrem Kind auch weiterhin die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schullaufbahn zu schaffen.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Untersuchungen zeigen, dass die Chancen auf eine erfolgreiche Schullaufbahn im deutschen Schulsystem nicht gleich verteilt sind. Unabhängig von ihrer Intelligenz und ihren Fähigkeiten haben Kinder von Eltern mit geringem Einkommen deutlich geringere Chancen, z. B. ein Gymnasium zu besuchen als Kinder von Akademikern. Nach wie vor ist die Abhängigkeit zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg sehr stark ausgeprägt. Dieser Nachteil macht sich schon vor Beginn des Schullebens bei den Kosten für die Schulausstattung bemerkbar.

Indem Sie unsere Initiative unterstützen, helfen Sie dabei, die Chancen für die benachteiligten Kinder zu verbessern, sodass sie von Beginn der Schulzeit an ihre Fähigkeiten und Potentiale entfalten können.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Erreichen wir unser Fundingziel, können wir 100 Familien Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von 100 Euro zur Verfügung stellen. Mit 10-Euro-Gutscheinen können die Väter oder Mütter Schulmaterial in ortsansässigen Geschäften kaufen; bar ausgezahlt werden die Gutscheine nicht.

Wer dafür in Frage kommt, ermitteln wir gemeinsam mit den hiesigen Kindertagesstätten, deren Teams die finanzielle Situation der Eltern gut einschätzen können. Häufig, aber nicht ausschließlich, profitieren alleinerziehende Mütter davon.

In Stadt und Landkreis Gifhorn benötigen ungefähr 350 Kinder diese Starthilfe, die allein mit diesem Projekt aber noch nicht finanzierbar ist. Weitere Mittel kommen aus dem Engagement regionaler Förderer und Unternehmen.

Wer steht hinter dem Projekt?

Wir, Albert Meltzow von der Initiative „Kinder brauchen Zukunft … im Landkreis Gifhorn“ und Holger Ploog vom städtischen Kinderfonds „Kleine Kinder immer satt“, stehen ganz hinter diesem Projekt.

In der Vergangenheit konnten wir bereits viele Verbesserungen für die Kinder in Stadt und Kreis erreichen. Dabei reicht die Palette unserer Projekte von der Sicherstellung eines regelmäßigen Mittagessens für alle Kindergarten-Kinder über die Stärkung des Selbstbewusstseins bis hin zum Projekt "Lernen mit Tieren" – um nur einige Beispiele zu nennen.

Machen Sie sich ein eigenes Bild auf unseren Internet-Seiten:

Albert Meltzow
Initiative „Kinder brauchen Zukunft … im Landkreis Gifhorn“
http://www.kinderzukunft-landkreis-gifhorn.de/

Holger Ploog
Gifhorner Kinderfonds „Kleine Kinder immer satt“
http://www.gifhorner-kinderfonds.de/

Was ist die Fundingschwelle?

Mit den Mitteln, die wir bei Erreichen der Fundingschwelle bekommen, können wir rein rechnerisch die Schulstart-Unterstützung für 75 Kinder realisieren. Bei einem Gesamtbedarf von ca. 35.000 Euro hoffen wir daher natürlich, dass dieses Ziel übererfüllt

Tags: Schule, Kinder, Einschulung, Finanzielle Unterstützung, Chancengleichheit

Impressum
Initiative "Kinder brauchen Zukunft... im Landkreis Gifhorn"
Albert Meltzow
Am Teichholz 20
38527 Meine Deutschland

www.kinderzukunft-landkreis-gifhorn.de
Telefon: 0173 - 60 51 833

Bildnachweise:
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Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 144

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