Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Auch an unserem Verein, bestehend aus 178 Mitgliedern, davon 100 Kinder und Jugendliche, sind die starken Preiserhöhungen im Bereich Energie nicht spurlos vorüber gegangen. Es wird immer schwieriger anfallende Kosten, welche durch die Betreibung des Funktionsgebäudes mit Umkleideräumen, Duschen und Vereinsraum entstehen, zu decken.
Aus diesen Problemen heraus entwickelte sich im Jahr 2022 der Gedanke zur energetischen Sanierung der Flutlichtanlage, um erste Schritte im Bereich der Energie- und Ressourceneinsparung zu gehen.
Unsere Flutlichtanlage, wurde 2003 errichtet. 2003 wurden noch keine LED verbaut und somit ist der Energiebedarf immens hoch. Im Rahmen unserer geplanten energetischen Sanierung sollen LED-Panele die alten Leuchtmittel ersetzten und somit eine Energieersparnis von bis zu 90 % ermöglichen.
Trotz der Energieersparnisse sollen sich durch den Umbau auch die Licht- und Sichtverhältnisse verbessern. Ebenso können die neuen LED-Leuchtmittel individuell eingestellt werden.
Mit der Maßnahme tragen wir natürlich auch in erheblichem Maße zur Verbesserung des Umweltschutzes bei. Bestehende knappe Ressourcen können effektiver genutzt werden.
Wir als Verein wollen für unsere Nachwuchssportler (Bambinis, E-Jugend, D-Jugend, B-Jugend und A-Jugend) ein gutes Beispiel sein und die Kinder und Jugendlichen für den Klima- und Umweltschutz sensibilisieren.
Wer ist die Zielgruppe?
Mit der energetischen Sanierung der Flutlichtanlage soll vor
allem ein deutlicher Beitrag zum Umweltschutz geleistet und der
Trainingsbetrieb für alle Mannschaften im Nachwuchs- und
Männerbereich verbessert werden.
Der Sportplatz mit Flutlichtanlage wird auch von unseren
Schulkindern der Grundschule genutzt.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Bereits vor und vor allem nach Corona wird es immer schwieriger Kinder für Sport zu begeistern. Daher sind wir stolz auf unsere Nachwuchsabteilungen.
Der SV Eisen Erla-Crandorf betreut aktuell in ehrenamtlicher Tätigkeit insgesamt 100 Kinder und Jugendliche, welche mit Freude ihrem Sport nachgehen können.
Mit dieser Betreuung leisten wir einen erheblichen Anteil an sozialer Arbeit. Wir sind bestrebt, diese Arbeit unter guten Bedingungen weiter fortzusetzen und damit einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag leisten zu können.
Um allen Sportlern unseres Vereines gerecht werden zu können, müssen auch wir auf die finanziellen Rahmenbedingungen schauen. Mit der Realisierung der energetischen Sanierung der Flutlichtanlage werden somit wieder neue Ressourcen frei.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Da es bei der Finanzierung des Projektes über Fördermittel
Probleme in der Abarbeitung gab und gibt, müssen wir mögliche
Fördermittel in Höhe von 8199 € selbst aufbringen. Neben
unserem geplanten Eigenanteil von 3211,95 € fließen sämtliche
Gelder in die Realisierung des Projektes.
Übersteigende Beträge kommen selbstverständlich unseren
Sportlern zu Gute.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der gesamte Vorstand des SV Eisen Erla-Crandorf e.V. stellvertretend für den gesamten Verein
Was ist die Fundingschwelle?
Welche Nachhaltigkeitsziele verfolgt das Projekt?
Worum geht es bei den Zielen genau?
Mit der Kraft der Gemeinschaft schaffen wir eine bessere Zukunft. Mehr Info
Primäres Nachhaltigkeitsziel
Mit der Sanierung der Flutlichtanlage können bis zu 90 % Energiekosten bei den Trainingseinheiten eingespart werden. Aktueller Verbrauch bei Nutzung des Flutlichts beträgt 48 KWh Stromverbrauch.
Das Projekt zahlt außerdem auf diese Ziele ein
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3371