Ein Projekt aus der Region Saalesparkasse

Rettungstreppe im Mahnwachen-Gemeindehaus

Rettungstreppe im Mahnwachen-Gemeindehaus

Wir wollen unser Mahnwachen-Denkmal (Gemeindehaus) von 1989 wieder fit machen, weil es gerade jetzt so wichtig ist. Dazu brauchen wir einen "Zweiten Fluchtweg". Packt mit an und sagt es weiter!

Ort Halle (Saale)
Kategorie Stadt- & Regionalentwickung
10.440 €
104 % Fundingschwelle erreicht
100 % Fundingziel erreicht
16
Unterstützer
Projekt erfolgreich
5.000 €
Co-Funding

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Vielen ist das Gemeindehaus St. Georgen und die Grundstücksmauer zur Glauchaer Straße aus der Zeit der politischen Wende noch in Erinnerung:
Nach polizeilichen Übergriffen 1989 auf dem Markt Halle und die folgenden politischen Festnahmen bezog die damalige Gemeindeleitung eine mutig-deutliche Position. So entstanden die deutschlandweit bekannt gewordenen „Mahnwachen“ in St. Georgen als friedlicher Protest gegen Gewaltmissbrauch.
Die weithin sichtbaren Kerzen auf der östlichen Kirchenmauer wurden vor allem von Jugendlichen betreut, die nur zum Teil aus der eigenen Gemeinde stammten.

Heute ist wieder der Frieden bedroht und Menschen suchen nach Antworten und Gesprächen.
Seit 2000 pachtet die Freie Evangeliumsgemeinde das Kirchengelände und führt die denk- und jugendfreundliche Gemeindekultur weiter. Im Gemeindehaus treffen sich Kinder- und Jugendgruppen, die Studenten - "Salzfabrik", Musikbands zum Proben und soziokulturelle Gruppen. Wir freuen uns über die vielen guten Gespräche.

Aber ausgerechnet jetzt sind diese Angebote nur in kleinen Gruppen möglich: Im ersten Obergeschoss fehlt ein zweiter Fluchtweg, weshalb die Raumnutzung durch Brandschutzauflagen auf 10 Personen beschränkt wurden!

Das Gemeindehaus St. Georgen, 1902 als Begegnungs- und Bildungsort erbaut, ist inzwischen ein historisch und gesellschaftspolitisch relevantes Denkmal, das ein paar „Operationen“ braucht, um als Gastgeber wieder gut funktionieren zu können. Unsere Vision ist, es in Zukunft wieder vielen neugierigen und offenen Menschen zugänglich zu machen.

Jetzt packen wir das Thema an:
Eine Fluchttreppe soll nach Brandschutzvorschrift gebaut werden, um Veranstaltungen im gewohnten Umfang anzubieten bzw. wieder ermöglichen und weiter ausbauen zu können.

Die Kosten für die notwendige Brandschutztreppe wurden 2019 kalkuliert. Durch Preissteigerungen wird der Bau teurer als geplant. Wir wollen hier 10.000 € sammeln.

Wer ist die Zielgruppe?

Gemeindemitglieder, Gäste, Kinder- und Jugendgruppen nutzen das Gemeindehaus für verschiedene Veranstaltungen.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Das Gemeindehaus hat nicht nur eine große Bedeutung für die Gemeinde, sondern hat auch historische Bedeutung in der Stadt, z.B. als Erinnerung an die Mahnwachen und als kultureller Veranstaltungsort.
Hilf mit deiner Spende, dass unsere Räume wieder vielen Menschen zugänglich werden!

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Bau von Brandschutzmaßnahmen zur Einrichtung eines zweiten Rettungsweges im OG des Gemeindehauses

Wer steht hinter dem Projekt?

Seit 2000 pachtet die Evangeliumsgemeinde das Gelände St. Georgen.
www.evangeliumsgemeinde.de

Was ist die Fundingschwelle?

Die Fundamente der Treppe müssen auf dem Untergrund einer Gruft gebaut werden. Mit deiner Spende hilfst du beim denkmalgerechten Bau der Fundamente.
Impressum
Evangeliumsgemeinde Halle
Henry Marten
Richard-Wagner-Str. 55
06114 Halle Deutschland

drm@evangeliumsgemeinde.de

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 2592

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