Gut zu wissen - Spenden zum Jahreswechsel: Endet das von dir unterstützte Projekt bis 6.12. kannst du noch für 2024 eine Spendenquittung erhalten. Endet das Crowdfunding später, so wird deine Spendenquittung für 2025 ausgestellt.

Ein Projekt aus der Region Ostsächsische Sparkasse Dresden

Rauchwarnmelderaktion Bannewitz

Rauchwarnmelderaktion Bannewitz

Die Gemeindewehrleitung von Bannewitz setzt sich seit fünf Jahren für den vorbeugenden Brandschutz im Gemeindegebiet ein und hat deshalb die Rauchwarnmelderaktion für Neugeborene ins Leben gerufen.

Ort Bannewitz
Kategorie Veranstaltungen
4.020 €
134 % Fundingschwelle erreicht
100 % Fundingziel erreicht
45
Unterstützer
Projekt erfolgreich

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Wir laden alle Neugeborenen mit deren Eltern der Gemeinde Bannewitz in die Feuerwehrgerätehäuser ein und informieren über die Wirkungsweise der Rauchwarnmelder. Dabei gehen wir auf die Gemeindefeuerwehr Bannewitz mit ihren Aufgaben ein und übergeben jedem Neugeborenen einen Rauchwarnmelder für sein Kinderzimmer.

Wer ist die Zielgruppe?

Die Neugeborenen der Gemeinde Bannewitz.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Wir wollen die Sicherheit unserer Einwohnerinnen und Einwohner verbessern.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Von dem Einnahmen werden die Rauchwarnmelder für die nächsten vier Jahre beschafft.

Wer steht hinter dem Projekt?

Das Projekt wird vom Feuerwehrverein Bannewitz e. V. unterstützt.

Was ist die Fundingschwelle?

Durch die Einnahmen sollen die Rauchwarnmelder für die Neugeborenen in den nächsten vier Jahre sichergestellt werden. Mit der Fundingschwelle kann das Projekt umgesetzt werden. Durch die Erreichung des Fundingziels kann der Eigenanteil des Vereins reduzie

Tags: neugeborene, rauchwarnmelderaktion, Feuerwehr, rauchmelder, bannewitz

Impressum
Feuerwehrverein Bannewitz e.V.
Heiko Wersig
Winckelmannstr. 28
01728 Bannewitz Deutschland

Telefon: 0351 4030326
Homepage: www.feuerwehrverein-bannewitz.de

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 403

Abonniere 99 Funken News


Wir halten dich auf dem Laufenden über bewegende Projekte und neue Aktionen auf 99 Funken.