Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Abstürzende oder abgebrochene Äste sorgen für erhebliche Gefahr, sodass der Park geschlossen werden musste.
Ganze Bäume, einzelne Äste, all das muss verschnitten und entsorgt werden.
Aufgrund behördlicher Auflagen darf dies nach Rücksprache mit der Naturschutzbehörde erfolgen und kann nur von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden, was uns an die Grenzen des Bezahlbaren kommen lässt.
Das Teehaus ist sehr beliebt für Trauungen, jedoch durch die bestehende Gefahr von herunterfallenden Ästen nicht nutzbar.
Diese einzigartige Kulisse steht den glücklichen Paaren derzeit nicht zur Verfügung. Auch die sehenswerte Gruft der Familie Siemens darf derzeit nicht besucht werden.
Die historische Siemens-Gruft und das Teehaus sollen weiterhin erlebbar sein - durch die Beseitigung der Gefahren können wir den Park endlich wieder öffnen.
Wer ist die Zielgruppe?
Besucher, Einwohner, Hochzeitsgesellschaften und interessierte Naturliebhaber
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Mit Ihrer Spende tragen Sie aktiv zum Erhalt des Parks Ahlsdorf
bei.
Damit sichern Sie eine wunderschöne Kulisse zum Wandern, Verweilen
und gleichzeitig helfen Sie aktiv beim Naturschutz.
Die Wiederöffnung des Parks erlaubt Trauungen im Teehaus, den Besuch der Siemens-Gruft und den Anblick des "toten Meeres", dem verwunschenen Teich im Park.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Durch Ihre Spende können wir eine zertifizierte Firma engagieren, um die dafür zugelassen Bäume entfernen zu lassen und somit den Park wieder zu öffnen.
Wer steht hinter dem Projekt?
Die Stadtverwaltung Schönewalde in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Elbe-Elster.
Die Sparkasse Elbe-Elster gibt für jeden gefundeten Euro ebenfalls einen Euro zum Projekt (bis max. 5.000,00€)
Was ist die Fundingschwelle?
zulassungstelle@schoenewalde.de
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3362