Ein Projekt aus der Region Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

Sichere Nächte für demente Menschen

Sichere Nächte für demente Menschen

Im Bereich für Altersmedizin des Wolfsburger Klinikums werden regelmäßig Patienten mit Demenzproblematik oder Alzheimer-Erkrankung betreut. Damit optimal auf die besonderen Bedürfnisse dieser Menschen eingegangen werden kann, bemühen sich Ärzte und Klinikpersonal um ein Umfeld, das Humanität und Respekt vor dem Patienten ausdrückt. Mit der Anschaffung von Betten, die bei Bedarf herabgesenkt werden können (sogenannte Niedrigbetten), soll die Situation für demente Menschen verbessert werden

Ort Wolfsburg
Kategorie Soziales
3.445 €
102 % Fundingschwelle erreicht
51 % Fundingziel erreicht
54
Unterstützer
Projekt erfolgreich

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Eine Übernachtung in einem ungewohnten Umfeld bedeutet schon für Menschen ohne Demenz oder entsprechende Alterserscheinungen eine Umstellung und Unsicherheit.

Umso mehr wirkt diese Situation auf Menschen mit einer Alzheimer- oder ähnlichen Erkrankung. Insbesondere in der Nacht können sich diese Patienten bei einem Sturz aus einem herkömmlichen Krankenhausbett zusätzlich gefährden.

Eine permanente Überwachung, besonders in der Nacht, ist nicht bei allen darstellbar. Weitere Sicherungsmaßnahmen an den Krankenhausbetten wirken sehr einschränkend für den Patienten. (Von solchen Maßnahmen wird ohnehin nur mit Einwilligung oder in besonderen Momenten Gebrauch gemacht.)

Die Anschaffung von Niedrigbetten würde die Situation für die älteren Menschen erheblich verbessern: Die Betten machen bequemes Einsteigen in normaler Höhe möglich und lassen sich zur Nacht absenken. Ein mögliches Herausfallen wäre damit deutlich ungefährlicher; das Zurückhelfen ins Bett für das Nachtschicht-Personal viel einfacher.

Wer ist die Zielgruppe?

Patienten mit Demenzproblematik oder Alzheimer-Erkrankung sollen bei ihrem Aufenthalt im Klinikum Wolfsburg ein sicheres Gefühl haben können. Die Maßnahmen zur Sicherung in der Nacht sollen so human wie möglich sein.

Davon profitieren zuerst die alten Menschen, aber auch deren Angehörige und das Pflegepersonal.

Da kaum jemand im Einzugsgebiet der Klinik für sich ausschließen kann, hier einmal Patient/in zu sein, hilft diese Maßnahmen langfristig prinzipiell allen Wolfsburgern.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, den älteren Menschen im Klinikum Wolfsburg ein besseres Umfeld zu schaffen.

Und wer weiß: Vielleicht verhelfen Sie damit sogar jemandem, den Sie kennen, zu mehr Sicherheit in der Nacht – oder am Ende sich selbst…?

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Die Crowdfunding-Summe wird vollständig für die Anschaffung von zwei Niedrigbetten verwendet. Hat unser Projekt im angegebenen Zeitraum Erfolg, können die Betten noch vor Ende dieses Jahres eingesetzt werden.

Ein Bett in der von uns benötigten Ausstattung hat einen Preis von 3200,- Euro, so ergibt sich der Gesamtpreis für zwei Betten von 6400,- Euro.

Eventuell beschaffen wir künftig noch weitere Schlafmöglichkeiten dieser Art. Zunächst wollen wir weitere Erfahrungen mit dieser Form der Patientenunterbringung machen.

Wer steht hinter dem Projekt?

Der Förderverein des Klinikum Wolfsburg e.V. ist Initiator dieser Idee.

Er hat sich zur Aufgabe gemacht, außerplanmäßige Anschaffungen des Klinikums, für die öffentliche Mittel nicht ausreichen, zu ermöglichen.

Was ist die Fundingschwelle?

Erreichen wir die Fundingschwelle, können wir schon einmal E I N Niedrigbett mit speziellem Nachttisch beschaffen. Mit Blick auf die regelmäßige Belegungssituation im Krankenhaus ist die Anschaffung von Z W E I Niedrigbetten aber unser erklärtes Zi

Tags: alte Patienten, Krankenhaus, nächtliche Verwirrtheit, Sturzgefahr, Alzheimer Krankheit

Impressum
Förderverein des Klinikum Wolfsburg e.V.
Sauerbruchstraße 7
38440 Wolfsburg Deutschland

www.foerderverein-klinikum-wolfsburg.de

Schriftführerin Frau Schielke:
Tel. 05361 80 35 39

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 140

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