Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
In Zinnwald-Georgenfeld wird das ganze Jahr über zu verschieden
Anlässen gefeiert. Und immer ist an alles gedacht worden -
Essen,Trinken oder Musik für die Erwachsenen.
Auch um die Kleinen wurde sich immer gekümmert, ob mit Spielen
oder z.B. durch die Bereitstellung unserer Hüpfburg.
Diese wurde angeschafft vom früheren "Bündnis" der
Maibaumsteller und dem Sportverein.
Nun ist Sie in die Jahre gekommen, mittlerweile undicht und zuletzt hat auch noch der Motor seinen Geist aufgegeben. Jetzt wollen wir der Fragerei der Kinder nach einer Hüpfburg zu den Orts- und Vereinsfesten endlich ein Ende bereiten! Wir wollen eine neue, schöne und große Hüpfburg kaufen.
Und dabei benötigen wir eure Unterstützung!
Was sind die Ziele und wer die Zielgruppe?
Unser Ziel ist die Anschaffung einer neuen, großen Hüpfburg, dass auch die Kinder bei den Vereins- und Ortsfesten in Zinnwald und Umgebung auf ihre Kosten kommen.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
WIr als Sportverein engagieren uns für den Ort und das Zusammenleben. Aber unsere Mittel sind begrenzt und deshalb sind wir auf finazielle Unterstützung angewiesen.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Wir kaufen eine neue Hüpfburg, werden diese natürlich nächstes Jahr mit Euch gemeinsam einweihen.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der Sportverein Zinnwald e.V. steht hinter dem Projekt.
Wir sind mit ca. 70 Mitgliedern der größte Verein von Zinnwald-Georgenfeld. Bei uns wird in vielen verschiedenen Abteilungen Sport getrieben, zB. Volleyball, Fußball oder Tischtennis, sogar eine Abteilung Tai Chi können wir vorweisen.
Zudem sind wir auch Veranstalter des traditionellen Vogelschießens und anderer Sport- und Ortsveranstaltungen.
Was ist die Fundingschwelle?
Tags: Sportverein, Zinnwald-Georgenfeld, Hüpfburg, Kinder
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 598