Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Das Vereinsheim des TC Bärnau ist leider stark renovierungsbedürftig. Die Vereinsverantwortlichen werden von den Besuchern des Kinder- und Jugendtrainings, aber auch von gegnerischen Mannschaften im Wettspielbetrieb immer wieder auf die sanitären Anlagen angesprochen. Diese sind in der Tat sehr marode und bedürfen einer grundlegenen Sanierung. Derzeit können wir Hygienestandards sicherlich nicht einhalten, dies möchten wir ändern.
Wer ist die Zielgruppe?
Kinder und Jugendliche sowie Vereinsmitglieder des TC Bärnau. Dabei ist der TC Bärnau eine Sparte des TSV Bärnau.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Vereine tragen eine hohe soziale Verantwortung innerhalb unserer Gesellschaft, so auch der TC Bärnau. Nun möchten wir den Tennissport einem breitem Publikum zugängig machen. Dementsprechend bieten wir gerade Familien sehr günstige Vereinsbeiträge an. In den 80er und 90er Jahren konnten wir uns als Verein über weitere Einnahmequellen (v.a. Dingen Übungsleiterprämien) sehr gut finanzieren. Diese Gelder sind weggefallen, da sich hier die Grundlagen stark verändert haben. Seit vielen Jahren wirtschaften wir quasi mit einer schwarzen Null, jedoch ist die Sanierung eines kleinen Vereinsheims damit nicht finanzierbar.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Wir sind derzeit noch in der Eruierungsphase, werden aber Fördergelder beantragen. Erste Gespräche deutend auf eine Fördersumme durch den BLSV von 55% der Investitionssumme hin, da wir grenznah liegen. Darüber hinaus versuchen wir über die Kommune, aber auch über Bundesmittel an Fördergelder zu kommen. Abschließend wird ein Teil der Finanzierung auch durch Eigenleistung erfolgen.
Bei erfolgreicher Finanzierung möchten wir das bestehende Vereinsheim sanieren. Wirtschaftlich gesehen und auch in die Zukunft gedacht ist ein Neubau am sinnvollsten. Dies wird derzeit geprüft.
Wer steht hinter dem Projekt?
Initiator des Projekts ist der TC Bärnau, Sparte des TSV Bärnau.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 2036