Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Bereits seit fast 10 Jahren führt die Musik-, Tanz- und Kunstschule Bannewitz e.V. (MTK) mit drei Grundschulen der Region das Pilotprojekt des Verbandes sächsischer Musikschulen „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKI) durch.
Ziel ist es durch aktives Musizieren eine ganzheitliche Entwicklung und erfolgreiches Lernen der Kinder aus allen sozialen Schichten zu fördern. Das Projekt wird vom Freistaat Sachsen unterstützt.
Im ersten Jahr lernen die Schüler verschiedene Instrumente kennen und üben sich in den Grundlagen der Musik.
Im zweiten Jahr erhalten die Kinder wöchentlichen Instrumentalunterricht in Kleingruppen. Am Ende des zweiten Jahres berät die Musikschule Eltern und Schüler über weitere Ausbildungsmöglichkeiten.
Leider können zu diesem Zeitpunkt nicht alle talentierten Kindern mit dem Instrumentalunterricht in der MTK fortfahren. Häufig scheitert dieser Wunsch am fehlenden Geld oder der fehlenden elterlichen Unterstützung für den Unterricht.
Hier wollen wir helfen!
Wer ist die Zielgruppe?
Die Mittel aus dem Projekt sollen Kindern helfen, die Talent und einen großen Willen für das Musizieren besitzen, aber den Instrumentalunterricht aufgrund fehlender Finanzen oder fehlendem elterlichen Support abbrechen müssten, das Musizieren fortzusetzen.
Wir wünschen uns Musikunterricht für ALLE - unabhängig von den familiären und sozialen Verhältnissen!
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
JeKI setzt die Basis. Ein fortführender Instrumentalunterricht fördert nicht nur das musische Talent, sondern ist für die Entwicklung der Persönlichkeit, des Selbstvertrauens und die Selbständigkeit des Kindes von enormer Bedeutung. Musizieren fördert die Intelligenz, Teamfähigkeit und Konzentration. Diesen Benefit sollen alle Kinder erhalten können.
Bitte helfen Sie mit!
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Die Spendensumme wird verwendet, um die Höhe der Unterrichtsentgelte für die Kinder abzudecken. Zudem sollen Instrumentenmieten, Notenbedarf und notwendiges Zubehör bezahlt werden.
Die Auswahl der zu fördernden Kinder erfolgt durch die JeKi-Musiklehrer der MTK, die sich in den beiden Jahren ein gutes Bild von den Schülern machen konnten. Ein Gremium aus diesen Lehrern, der Leitung der MTK und dem Projektinitiator entscheiden dann gemeinsam, welche Kinder durch Mittel aus dem Spendenprojekt gefördert werden.
Die Entscheidungen werden nach Bedarf und im Einzelfall getroffen. Falls möglich werden Sozialermäßigungen und Elternbeiträge individuell einbezogen, um die Spendengelder sparsam zu verwenden.
Die Förderung eines Kindes inkl. Nebenkosten erfordert ca. EUR 900,- p.a. (ohne Sozial- o. Elternbeiträge). Zunächst ist eine Förderung für ein Jahr vorgesehen. Eine mögliche Fortsetzung wird erneut im Gremium und von Fall zu Fall beschlossen.
Die Namen der geförderten Kinder bleiben anonym, jedoch wird über Anzahl der Kinder und Verbrauch der Mittel berichtet werden.
Um möglichst viele Kinder fördern zu können bzw. die
Förderung fortzusetzen, sollen weitere Mittel eingeworben
werden. Aus diesem Grund hat sich die MTK bereits um eine
zusätzliche Förderung des Projekts bei der [Stiftung...]
bemüht.
Wer steht hinter dem Projekt?
Musik-, Tanz- & Kunstschule Bannewitz, Musikschulleiterin: Jeanne Kompare-Zecher, Bürgerhaus, August-Bebel-Str.1, 01728 Bannewitz
Tags: Musizieren Bannewitz, Musik Bannewitz, MTK Bannewitz, Musikschule Bannewitz, Musizieren für Alle
Kontakt per Telefon: 0351 4046200
Kontakt per Fax: 0351 4046202
www.musik-tanz-kunstschule.de
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 677