Ein Projekt aus der Region Sparkasse Chemnitz

Miteinander - Füreinander!

Miteinander - Füreinander!

Unser Ziel ist es, Familien in Lichtenstein bis hin zu ganz Sachsen, die aufgrund der aktuellen Situation in finanzielle Nöte und Schwierigkeiten kommen, zu unterstützen.

Ort Lichtenstein
Kategorie Soziales
890 €
178 % Fundingschwelle erreicht
17 % Fundingziel erreicht
10
Unterstützer
Projekt erfolgreich
250 €
Co-Funding
Cofunding von

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Eltern bleiben unbezahlt Zuhause, um ihre Kinder zu betreuen; Firmen ordnen Kurzarbeit mit hohen Gehaltsausfällen an; Selbstständige müssen ihre Läden schließen. In die Sorge um die Gesundheit der Menschen, die uns nahestehen mischen sich auch finanzielle Sorgen.
Dagegen wollen wir etwas tun: den Lebensunterhalt sichern, die Urlaubskasse füllen, die Klassenfahrt am Ende des Schuljahres finanzieren, Geld für das tägliche Leben geben.
Es geht nicht allen schlecht: Einige haben finanzielle Polster, andere bekommen die Elternbeiträge der Kitas und Horteinrichtungen erstattet - warum geben wir diese Beträge nicht an Familien, denen es finanziell schlechter geht? Mach mit und spende etwas Geld für deine besonders betroffenen Mitmenschen in Sachsen!

Wer ist die Zielgruppe?

Unsere Ziele sind einfach:
1. Wir wollen Familien in dieser Zeit stärken!
2. Wir stehen für ein Miteinander!
3. Zusammen sind wir stark!

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Sicher betrifft auch dich die aktuelle Situation: keine Familienausflüge, keine Partys, nicht mal schön Essen gehen kann man! Ganz zu schweigen davon, dass Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub und die Betreuung der Kinder inkl. Schulaufgaben unseren Alltag nun plötzlich bestimmen. Und dennoch trifft es viele noch härter als uns: Die Familie, die keine Rücklagen für den gemeinsamen Urlaub im Sommer hat oder die alleinerziehende Mutter, deren geringes Einkommen durch Kurzarbeit noch kleiner wird usw. Sicher gibt es noch viele weitere Beispiele. Fakt ist: Wir, denen es trotz dieser Krise gut geht, können beispielsweise unsere "gesparten" Kinderbetreuungsbeiträge, die die Stadt nun nicht einzieht* bzw. zurückerstattet, zusammenlegen und anderen Menschen helfen.
Unterstützen kann uns jeder, es sind alle gefragt!

* Laut Aussage der Stadtverwaltung Lichtenstein am 25.03.2020 werden die Beiträge für April ausgesetzt und damit gar nicht erst eingezogen.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Nach erfolgreichem Crowdfunding wird das Geld an Familien und Personen verteilt, die es dringend benötigen. Wir werden transparente und dennoch einfache Kriterien erarbeiten, anhand derer wir das Geld verteilen.
4% der Spenden verbleiben bei der Plattform „99Funken“ zu deren Kostendeckung. Weitere 6% werden für die Deckung von Verwaltungskosten im Verein benötigt.
Während der Zeit der Spendenaktion, können sich Familien und Personen, die auf der Suche nach Hilfeleistung sind, im Lebenshaus melden. Sie erhalten dann nach Ablauf der Crowdfundingzeit Unterstützung.

Wer steht hinter dem Projekt?

Der Lebenshaus e.V. und ein engagierter Lichtensteiner, Peter Dietrich, haben dieses Projekt ins Leben gerufen.

Was ist die Fundingschwelle?

Wir möchten den Menschen gern eine Summe auszahlen können, die sich "lohnt". Deshalb wird das Projekt nur zustandekommen, wenn wir mehr als 500 € zur Verfügung haben.
Impressum
Lebenshaus e.V.
Silvia Groß
Weststr. 1a
09350 Lichtenstein Deutschland

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 1410

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