Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Unser Einsatzfahrzeug (TSF) bestreitet in diesem Jahr sein
52-jähriges Dienstjahr. Leider haben wir vor kurzem erfahren, dass
es nicht durch den nächsten TÜV kommen wird.
Um weiterhin einsatzfähig sein zu können, muss ein neues
Einsatzfahrzeug her.
Da sich unsere Gemeinde in einer schwierigen finanziellen Lage
befindet und nur einen Teil des Geldes für die Anschaffung
bereitstellen kann, benötigen wir Eure Hilfe.
Geplant ist die Anschaffung eines gebrauchten Einsatzfahrzeuges mit
einem Tragkraftspritzenanhänger, damit wir für den nächsten
Einsatz bereit sind.
~ Bitte spendet für diesen guten Zweck, ohne Fahrzeug kommen die Kameraden nicht vom Fleck ~
Jeder Euro zählt!
Wir danken Euch im Voraus.
Eure Freiwillige Feuerwehr Miltitz
Wer ist die Zielgruppe?
Egal ob Einwohner, Kameraden, regionale Unternehmen, jeder von euch kann dazu beitragen, dass die Freiwillige Feuerwehr Miltitz einsatzbereit bleibt. Wir alle, denn die Feuerwehr benötigt jeder!
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
„Retten – Löschen – Bergen - Schützen“ - Ohne ein
Fahrzeug sind diese Aufgaben nahezu undenkbar.
Als Feuerwehr ist es unsere Aufgabe, für die Sicherheit unserer
Mitmenschen zu sorgen. Ebenso fehlt der Anreiz, für neue
potenzielle Mitglieder das Ehrenamt zu besetzen, wenn das eigene
Einsatzfahrzeug dreimal so alt ist wie man selbst und keinen TÜV
mehr bekommt.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Nach Erreichen des Spendenziels wird das Geld ausschließlich für Anschaffung eines Einsatzfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Miltitz verwendet.
Wer steht hinter dem Projekt?
Unterstützer dieses Projektes ist André Bulang, amtierender Bürgermeister der Gemeinde Nebelschütz. Die Initiatoren sind die Kameraden und Kameradinnen der Freiwilligen Ortsfeuerwehr in Miltitz, denen das neue Fahrzeug dann auch zugutekommen soll.
Was ist die Fundingschwelle?
Die Spende geht jedoch an die OFw Miltitz
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3297