Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Die in die Jahre gekommene „Matschanlage“ besteht aus einer Trinkwasserpumpe, einem hölzernem Wasserlauf und einer Plattform, über die das Wasser in den Sandkasten fällt. Die alte Anlage kann jedoch nicht mehr Instand gesetzt werden, die Holz-Füße faulen weg. Die Anlage muss also neu gebaut werden und soll dabei gleich erweitert werden. Die neue Wasser-Matsch-Welt soll unter anderem vier Tische besitzen, über die das kühle Nass wie ein Wasserfall in den Sandkasten plätschert. Denn bei den Kindern steht dieses Wasserspiel hoch im Kurs: „Ich finde am besten, dass man einen Staudamm bauen kann.“ oder „Das Pumpen macht Spaß, da kommt so viel Wasser und man kann sich so richtig nass machen“, bekommt man auf Nachfrage auf dem Spielplatz zu hören. Auch Jakob (4 Jahre) liebt die Anlage und möchte gern wieder matschen.
Wer ist die Zielgruppe?
Die christliche Kindertages- und Familienbildungsstätte „Baumhaus“ ist eine integrative Einrichtung in Radeberg mit den Bereichen Krippe, Kindergarten, Hort und Familienbildung. Der Träger ist das Sächsische Epilepsiezentrum Radeberg. Die Kita kann bis zu 85 Kinder aufnehmen, dabei ist eine Belegung mit bis zu 8 Integrationsplätzen möglich. Das Element Wasser fasziniert Kinder in allen Altersstufen. Eine Matschanlage bietet die Möglichkeit, das Zusammenspiel der Kleinen untereinander zu fördern. Die jüngeren Kinder lernen von den älteren. Auf spielerische Weise erfahren sie erste physikalische Zusammenhänge, zum Beispiel wie das Pumpen von Wasser überhaupt funktioniert. „Pumpen, spritzen und nach Herzenslust herummatschen, wo dürfen Kinder das heute noch? Deshalb übt das Spiel mit dem Wasser eine so große Faszination auf sie aus“, bestätigt Kita-Leiterin Andrea Kretschmann.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
„Unser Projekt ist eine schöne Gelegenheit, sich für Kinder starkzumachen. Wir haben die Pläne und die Handwerker, die sie umsetzen können – alles ist bereit. Wir brauchen nur noch das Geld, um es zu verwirklichen“, sagt Anne Kuhnert vom Elternbeirat. Als Unterstützer geben Sie Kindern die Möglichkeit, ihre Experimentierfreude auszuleben und spielerisch ihre sozialen Fähigkeiten zu erweitern.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Die Kita wird den Bau der neuen Matschanlage finanzieren können. Je nach Witterungsbedingungen soll dies im Frühjahr 2019 geschehen, damit die neue Attraktion pünktlich zur nächsten „Matschsaison“ einsatzbereit ist.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der 11-köpfige Elternbeirat der Kita „Baumhaus“ hat das Projekt nach einer Eltern- und Kinder-Umfrage initiiert. Als Favorit war schnell die neue Matschanlage auserkoren. Also ging man daran, Ideen zu sammeln und Pläne zu entwickeln. Außerdem führte der Elternbeirat mit regionalen Handwerkern Begehungen vor Ort durch, holte Angebote ein und ließ Pläne und Skizzen entwerfen. Auch die Kita-Leiterin Frau Kretschmann steht voll und ganz hinter dem Projekt, genau wie alle Kinder der Kita. Der Träger, Kleinwachau – Sächsisches Epilepsiezentrum Radeberg gemeinnützige GmbH - unterstützt das Projekt ebenfalls. Hier steht Ihnen Alexander Nuck (Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising) gern für Rückfragen zur Verfügung.
Was ist die Fundingschwelle?
Tags: Kleinwachau, Epilepsiezentrum, Matschanlage, Kita Baumhaus, Radeberg
Tel.: (03528) 431-0 | Fax: (03528) 431-1030
Inhaltlich verantwortlich gem. § 5 TMG und § 55 RStV:
Martin Wallmann (Geschäftsführer)
Vertretungsbevollmächtigte:
Martin Wallmann (Geschäftsführer), Sandra Gliemann (Prokuristin)
Sitz der Gesellschaft: Radeberg
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Handelsregisternummer: HRB 26010 | USt-IdNr.: DE255732573
Gesellschafter: Förderverein Epilepsiezentrum Kleinwachau e.V.
Vereinsnummer: VR 8520 beim Amtsgericht Dresden
Angaben zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)
Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
www.verbraucher-schlichter.de
Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 619