Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Es geht im Projekt um den Erwerb eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED), um diesen auf dem Sportplatzgelände zu platzieren und im Notfall ein Gerät zu haben, um Leben zu retten. Der Impuls entstand nach einer Schulung im Verein durch die Deutsche Herzstiftung zum Thema Laien-Reanimation. Hier erwarben wir Kompetenz und Grundwissen zur Wiederbelebung an einem AED. Die Sinnhaftigkeit des Einsatz eines Defibrillators mit dem Potenzial bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand ein Leben zu retten, ist uns ein großes Anliegen.
Wer ist die Zielgruppe?
Der Erwerb eines AED würde allen Sportler und Sportlerinnen des Vereins sowie von Gastmannschaften, Gästen und Zuschauern zu Gute kommen, sollten diese in eine lebensbedrohliche Lage geraten. Im weiteren Umfeld profitiert das Wohngebiet um das Sportplatzgelände von so einer neuen Investition in die Lebensrettung.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Weil es Leben retten kann, denn jede Minute zählt bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Daher ist das Projekt absolut wertvoll für Menschen und ein Überleben. Nichts zu tun ist keine Option, daher ist das hier eine extrem gute Sache.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Das Geld wird für den Kauf eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) mit Aufhängung, Beschilderung und Sanitätstasche verwendet.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der Vorstand des SV Germania 08 Roßlau und über 400 Mitglieder im Verein.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3563