Ein Projekt aus der Region Erzgebirgssparkasse

Lasst es in Hohndorf dampfen

Lasst es in Hohndorf dampfen

Am 1. Mai 2003 wurde nach der Inbetriebnahme der Strecke Stollberg-Glauchau der neu gebaute Bahnhaltepunkt Hohndorf-Mitte eingeweiht. In diesem Jahr soll das 20-jährigen Bestehen des Bahnhaltepunktes gefeiert werden.

Ort Hohndorf
Kategorie Kunst & Kultur, Veranstaltungen
12.298 €
102 % Fundingschwelle erreicht
81 % Fundingziel erreicht
43
Unterstützer
Projekt erfolgreich
1.844 €
Co-Funding

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Am 01. Mai 2023 wird unser Bahnhaltepunkt 20 Jahre alt.
Dies gibt uns einen Grund zu feiern.
Aus diesem Anlass haben wir gedacht, es wäre mal wieder Zeit in die Vergangenheit zuschauen.
Deshalb haben wir uns ein Angebot eingeholt, wie hoch der Kostenaufwand wäre, eine richtige, alte, dampfende Lokomotive in Hohndorf einfahren zulassen.

Wer ist die Zielgruppe?

Unser Ziel ist es hierbei, alle Einwohner und Interessierte an einen Punkt zu bekommen, an welchen man gesellig beisammen sein kann und wer möchte, eine exklusive Fahrt mit der altertümlichen Lokomotive entlang der anliegenden Bahnstrecke zu erleben.

  • Historisches Interesse: Die Anwesenheit einer alten Dampflokomotive bietet den Besuchern Gelegenheit, sich über die Geschichte der Eisenbahn, die Technologie und den Betrieb dieser Maschinen zu informieren.
  • Kulturelle Veranstaltung: Ein Bahnhofsfest mit einer Dampflokomotive als zentrales Thema kann als kulturelle Veranstaltung betrachtet werden, die die Gemeinschaft zusammenbringt und für eine angenehme und unterhaltsame Atmosphäre sorgt.
  • Attraktion für Touristen: Eine solche Veranstaltung kann auch als Touristenattraktion dienen und Besucher aus anderen Städten und Ländern anziehen, was wiederum die lokale Wirtschaft ankurbelt.
  • Feuerwehrübung: Das Betanken der Dampflokomotive mit Wasser kann auch als Übung für die Feuerwehr genutzt werden, um ihre Fähigkeiten im Umgang mit Wasser und bei Notfällen zu verbessern.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Einer der größten Vorteile dieser dampfbetriebenen Lokomotive ist, dass sie mit Kohle und Wasser betrieben wird. Das bedeutet, dass sie von der Jugendfeuerwehr betankt werden kann, die damit eine großartige Gelegenheit erhält, ihre Fähigkeiten zu demonstrieren und praktische Erfahrungen zu sammeln. Dies ist nicht nur ein unglaublich lohnender Teil des Bahnhofsfests, sondern auch eine großartige Gelegenheit für die Jugendlichen, eine Fähigkeit zu erlernen, die in der Zukunft von großem Nutzen sein kann.

Darüber hinaus bietet die dampfbetriebene Lokomotive eine großartige Gelegenheit, die Vergangenheit zu erleben und zu verstehen. Es ist eine Erinnerung an die Anfänge der Industrialisierung und an die Bedeutung der Eisenbahn in der Geschichte. Während des Bahnhofsfests können die Besucher einen Einblick in das Leben und die Arbeitsbedingungen der Menschen bekommen, die damals auf den Eisenbahnen arbeiteten.

Insgesamt bietet die dampfbetriebene Lokomotive viele Vorteile, die bei einem Bahnhofsfest nicht übersehen werden sollten. Die Möglichkeit, die Jugendfeuerwehr in die Betankung der Maschine einzubeziehen, schafft ein positives Erlebnis für die Jugendlichen, während die Ästhetik und der historische Wert der Maschine eine besondere Atmosphäre schaffen, die man so selten erlebt. Es ist eine großartige Gelegenheit, die Eisenbahngeschichte hautnah zu erleben und zu verstehen.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Die Spenden werden zweckgebunden für die Ermöglichung der zwei Sonderfahrten, welche jeweils von Glauchau nach Stollberg und wieder zurück gehen sollen, verwendet werden.

Wer steht hinter dem Projekt?

Wir - die Gemeindeverwaltung Hohndorf -
und Ihr Bürgermeister Hohndorf

Was ist die Fundingschwelle?

Wir brauchen mindestes (Fundingschwelle) 12 000€, erreichen wir aber das Fundingziel von 15 000€, ist eine Finanzierung ohne Eigenmittel möglich.
Impressum
Gemeinde Hohndorf
Lutz Rosenlöcher
Rödlitzer Straße 84
09394 Hohndorf Deutschland

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 3002

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