Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Das Kinderferienlager des Karneval Landesverbandes Sachsen-Anhalt. e.V. ist ziemlich einzigartig in der Bundesrepublik. Kindern die Möglichkeit einer Ferienwoche unter "Ihresgleichen" zu verbringen ist das oberste Ziel. Die Gemeinschaft zu fördern und Vereinsübergreifend den Kindern eine unvergessliche Ferienwoche zu bieten, kann nur durch Förderung des Projektes im bereits bekannten Ausmaß gesichert werden. Ein Betreuerteam von 7 Erwachsenen opfert (bei den leuchtenenden Kinderaugen kann man aber nicht von opfern sprechen) eine Woche Jahresurlaub um diese Projekt zu unterstützen und mit den Kindern viele Geschichten gemeinsam zu erleben.
Wer ist die Zielgruppe?
Vereine, Firmen und Freunde der karnevalistischen Vereinsarbeit
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Zur Förderung der Kinder und Jugendarbeit im Verband und damit verbundene Vereinstreue und ehrenamtliches Engagement
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
unterschiedliche Aktivitäten im Ferienlager (Ausflug aller Kinder, unvergessliche Erinnerungsstücke, Freibadbesuche bei passendem Wetter)
Wer steht hinter dem Projekt?
Der Landesverband ist der Dachverband von 185 organisierten Karnevalsvereinen und -gesellschaften, welche sich in ganz Sachsen-Anhalt zur Bereicherung des Brauchtums Fastnacht, Fasching, Karneval einsetzen. Gerade die Nachwuchsarbeit liegt dem Verband am Herzen und hat vor 14 Jahren das Projekt Kinderferienlager ins Leben gerufen.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3505