Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Wir, die Jugendfeuerwehren der Stadt Burg sammeln spenden für
die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagen. Wir freuen uns
sehr darüber das wir eine Anzahl von 85 Jungen und Mädchen im
Alter von 8 bis 10 Jahren in dem gesamten Stadtgebiet aufweisen
können, allerdings gestaltet es sich schwierig, da unsere
Mitglieder anzahl stetig steigt, die Kinder und Jugendlichen zu
befördern.
Dieses Fahrzeug würde uns helfen, die Kinder und Jugendlichen
sicher zu Veranstaltungen und Übungen zu transportieren. Bisher
sind wir auf viele Eltern mit Privatwagen angewiesen die uns dabei
unterstützen die Kinder und Jugendlichen sicher an die Orten zu
bringen. Es erleichtert uns aber die Arbeit um ein Vielfaches wenn
wir eigenständiger Arbeiten können, zumal es auch gerechter den
Kindern und Jugendlichen über ist, wenn alle in einem
Mannschaftstransportwagen zu den jeweiligen Orten kommen, ist ja
doch etwas "cooler" als von Mama oder Papa gefahren zu
werden.
Wer ist die Zielgruppe?
Alle die die Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg unterstützen
wollen, sind zur Mithilfe aufgerufen. Die Jugendfeuerwehr bildet
das Rückgrat der zukünftigen Einsatzfähigkeit der Feuerwehr.
Egal ob Familie oder Freunde, Privatpersonen oder Unternehmen,
Angehörige oder Freunde der Freiwilligen Feuerwehr - die Zukunft
beginnt bei ihren jungen Ehrenamtlichen, die ihre kostbare Zeit
für ihr gesellschaftliches Engagement hinten an stellen und auf
jede Unterstützung angewiesen sind.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Wer auch langfristig die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehren sicherstellen will, muss auch in den Nachwuchs
investieren.
Hier gilt es die Möglichkeiten eine gesteigerten Mobilität zu
nutzen und den jungen Kameradinnen und Kameraden unter die Arme zu
greifen. Der Brandschutz von morgen, beginnt schon bei den
Jüngsten.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Bei einem Erfolg der 99-Funken-Aktion wird ein gebrauchtes
Fahrzeug für die Jugendfeuerwehr Burg angeschafft und in einen
einsatzfähigen Mannschaftstransportwagen umgebaut.
Somit können die Kinder und Jugendlichen schneller und
unabhängiger zu Ausbildung, Wettbewerben und Ausflügen
transportiert werden, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.
Gleichzeitig kann das Fahrzeug zum Nachrücken der Kameradinnen und
Kameraden bei Einsatzlagen genutzt werden.
Wir weisen darauf, dass aufgrund der Richtlinien der Plattform 99 Funken im Falle einer Spende für eine Prämie keine Spendenquittung ausgestellt werden darf, da dies eine Gegenleistung darstellt.
Wer steht hinter dem Projekt?
Als Stadt Burg unterstützen wir den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Burg bei der Umsetzung des Spendenprojekts. Ausgangspunkt ist das Engagement der Jugendwarte und jungen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die bereits jetzt viel Zeit in die Untersetzung des Spendenprojekts investiert haben und dazu das Video produziert haben.
Was ist die Fundingschwelle?
Die Stadt Burg hat sich entschieden, die Stadtjugendwartin der Freiwilligen Feuerwehr Burg als Projektverantwortliche und den Förderverein der Feuerwehr Burg administrativ und organisatorisch bei der Umsetzung des Spendenprojekts zu unterstützen.
Daher ist Ansprechpartner für etwaige Fragen:
Felix Malter
Büro des Bürgermeisters
Büroleitung/ persönlicher Referent
Stadt Burg
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Tel.: 03921 921667
Fax: 03921 921600
E-Mail: felix.malter@stadt-burg.de
Internet: www.stadt-burg.de
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3230