Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Geplant ist unseren Kindern zum Start der neuen Jugendfeuerwehrabteilung eine Grundausrüstung bieten zu können, welche den geforderten Normen und Anforderungen entspricht. Dies ist nur mit eurer Unterstützung möglich!
Wer ist die Zielgruppe?
Ziel ist es, Nachwuchs für den aktiven Feuerwehrdienst heranzuziehen und den Kindern einen sinnvollen Halt zu geben. Dabei wollt Ihr uns sicher unterstützen!?
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Die ehrenamtliche Arbeit in unseren Feuerwehren dient dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Sie schafft sozialen Zusammenhalt und schützt Werte. Um dies auch zukünftig personell zu gewährleisten müssen wir aktiv werden und schon den Kleinsten in unserer Gesellschaft die Möglichkeit geben aktiv mitzuwirken. Um dies in unserer Heimat zu verwirklichen, brauchen wir eure Hilfe!
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Mit dem Geld soll eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Grundausstattung für die Kinder beschafft werden. Dazu gehören unter anderem Helme, Handschuhe, Hosen, Jacken, Strahlrohre Druckminderer und vieles mehr. Diese Ausstattung muss natürlich kindgerecht sein und die entsprechenden DIN-Normen erfüllen.
Wer steht hinter dem Projekt?
Hinter unserem Projekt steht die Gemeindefeuerwehr Radibor mit ihren Standorten Cölln und Radibor. Dort haben sich aktive Kameraden gefunden, welche die Kinder in ehrenamtlicher Arbeit ausbilden werden.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 2170