Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Wir möchten an Stelle der ehemaligen, leider wegen Baufälligkeit abgerissenen Hochzeitsbrücke, eine neue Brücke errichten. Die neue Hochzeitsbrücke soll jedoch keine gewöhnliche Brücke werden! Sie ist ein architektonisches Unikat und lädt mit ihren Bänken - an einer ganz ruhigen Stelle - zum Verweilen und zum Genießen der Natur ein.
Der Verein hat mit Unterstüzung der Stadt die baurechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeitsbrücke geschaffen. Es wurden die noch vorhandenen Fundamente eingemessen, es wurde eine Grenzfeststellung unter Beteiligung des Gewässerunterhaltungsträgers (LTV) durchgeführt, die denkmalschutzrechtliche und die wasserschutzrechtliche Genehmigungen sind eingeholt und die Statik wurde erstellt.
Ihren Namen verdankt die Brücke dem Umstand, dass sie ein beliebtes Motiv für Hochzeitsfotos war. Gelegen an einer wunderschönen Stelle an der Kleinen Pleiße, am Rande der Streuobstwiese und in Nähe zum Schlossteich, ist dieser Ort von malerischer Schönheit.
Wer ist die Zielgruppe?
Der Schlosspark liegt zwischen den Städten Rötha und Böhlen
sowie im Zentrum des Leipziger Neuseenlandes. In erster Linie dient
der Schlosspark den spontanen Erholungssuchenden der eigenen Stadt
und unserer Nachbarstadt Böhlen, die fußläufig nur wenige
Minuten entfernt liegt. Im Zuge der Entwicklung des Leipziger
Neuseenlandes verstärkt sich jedoch auch der Fern- und
Nahtourismus. Die Wander- und Fahrradtouristen suchen neben dem
touristischen Potential der neuen Seenlandschaft nach weiteren
interessanten Ausflugszielen und kulturellen Höhepunkten. Durch
den Park führen der Pleißeradweg, der Luther- und der St.
Jacobspilgerweg sowie der Wanderweg vom Grünen Ring. Die Nutzer
des Schlossparks ergeben sich
• Spaziergänger (Erholungssuchende) aus Rötha – 50 Menschen /
Tag
• Wegebenutzer um über den Park in den anderen Ort zu kommen –
30 Menschen / Tag
• Schlossparkfest – 300 Menschen / 1 x jährlich
• Arbeitseinsätze – 60 Menschen / 2 x jährlich
• Fahrradtouristen (Pleißeradweg)
• Pilger – 50 Menschen / Jahr
• Orgel- und Rötha-Touristen - 100 Menschen / Jahr
Ganz besondere Nutzer könnten – so wie der Titel des Projekts es verrät – Brautpaare sein, die sich auf der Brücke ihr Ja-Wort geben, hier ein Hochzeitsfoto anfertigen oder hier ein „Brücken-“ Essen veranstalten.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Die Hochzeitsbrücke ist Teil eines Leaderprojekts, für welches unser Verein eine Förderzusage erhalten hat. Weitere Teilprojekte dieser Fördermaßnahme (Realisierungszeitraum 2023/24) sind: Errichtung einer Kletterpyramide mit einer Höhe von 6,50 m; ein Trimm-Dich-Pfad, bestehend aus drei Geräten für die körperliche Fitness, Anfertigung eines Hörspiels über die Völkerschlacht bei Leipzig und der Rolle des Schlosses Rötha als Hauptquartier; Errichtung eines Eingangstores zum Schlosspark als mit Begrünung mit Sitzbänken; Anpflanzung von Spaliergehölzen (Apfel) als Erweiterung der Streuobstwiese.
Wir sind ein kleiner Verein und bemühen uns um die Inwertsetzung des Parks, welche der Öffentlichkeit zu Gute kommt. Für das Gelingen dieses Vorhabens sind auf Ihre Unterstützung, von Menschen außerhalb des Vereins, angewiesen.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Mit Ihrer finanziellen Unterstützung helfen Sie uns, den Eigenanteil für die Fördermaßnahme in Höhe von knapp 10.000 EUR sicherzustellen. Unser Verein hat bereits die Kosten für die Einmessung der Bestandsfundamente, die Grenzwiederherstellung der Flurstückgrenzen, die wasserschutzrechtliche Genehmigung, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung, die Tragwerksplanung und die (umfangreiche) LEADER-Förderungsantragstellung finanziell geleistet.
Wer steht hinter dem Projekt?
Hinter diesem Projekt stehen in erster Linie die 25 Mitglieder unseres Fördervereins "Gestern.Heute.Morgen. e.V." und viele Freunde und Unterstützer, die regelmäßig zu unseren Parkeinsätzen kommen. Besonders hervorheben möchten wir die Unterstützung durch die Stadt Rötha, die diese Projekt organisatorisch und administrativ tatkräftig gefördert hat.
Was ist die Fundingschwelle?
Welche Nachhaltigkeitsziele verfolgt das Projekt?
Worum geht es bei den Zielen genau?
Mit der Kraft der Gemeinschaft schaffen wir eine bessere Zukunft. Mehr Info
Primäres Nachhaltigkeitsziel
Die Hochzeitsbrücke ist ein kleiner Beitrag, den Schlosspark Rötha attraktiver zu gestalten und seine Vorzüge und seinen Charme weiter zu entwickeln.
Das Projekt zahlt außerdem auf diese Ziele ein
Wirkungslogik des Projektes
Angestrebter Beitrag für die Gesellschaft
Die Brücke stellt ein inoatives Projekt dar. Sie bereichert die Spaziermöglichkeiten im Park und stellt einen Ort des Aufenthaltes und der Begenung dar. Sie verbessert die Inwertsetzung der Streuobstwiese.
Erhoffte Änderung im Leben/Handeln derer, die wir erreichen
Von den Stifterplaketten (angebracht an den Stühlen) gehen Impulse an die Parkbesucher aus. Die Sitzmöglichkeiten bewirken, dass Menschen miteinander ins Gespräch kommen oder sich ausruhen könen.
Was wir mit diesem Projekt tun (Maßnahmen) und wen wir damit erreichen
Die Brücke verbessert das infrastrukturelle Angebot der Stadt. Die Brücke steht allen Erholungssuchenden und Freunden des Schlossparks zur Benutzung offen.
Was wir in das Projekt investieren
Der Förderverein koordiniert die Planungsphasen HOAI 1 - 8 und bringt sich aktiv in die bauliche Umsetzung ein. So werden z.B. die Bohlen und die Belattung der Sitze durch unseren Verein in Eigenleistung montiert.
Sie erreichen uns unter: 034206 776337 sowie 0174 534 1387
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3258