Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Nachdem der Helfer-vor-Ort im Frühjahr zum Schutz der ehrenamtlichen Helfer außer Dienst genommen wurde gibt es seit Sommer ein Hygienekonzept für den HVO. Dieses sieht unter anderem vor, dass nur noch mit einem Einsatzfahrzeug ausgerückt werden darf, damit kein Privatfahrzeug der Helfer*innen kontaminiert werden kann. Da die Bereitschaft Bad Neualbenreuth bisher kein Einsatzfahrzeug hatte, muss ein Fahrzeug angeschafft werden, damit der Helfer-vor-Ort wieder aufgenommen werden kann.
Wer ist die Zielgruppe?
Anschaffung eines Fahrzeugs, damit im Ernstfall wieder ausgerückt und die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes oder Rettungsdienstes überbrückt werden kann.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Der Helfer-vor-Ort darf erst wieder mit einem eigenen Fahrzeug ausrücken. Jeder einzelne kann in eine Notlage geraten und kann so durch schnelle und qualifizierte Hilfe und seelischen Beistand auch für die Angehörigen davon profitieren.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Da die örtliche Bereitschaft für die Anschaffungskosten und größtenteils auch für den Unterhalt selbst aufkommen muss, wird mit dem Geld die finanzielle Belastung verringert.
Wer steht hinter dem Projekt?
Die Bereitschaft des BRK Bad Neualbenreuth
Was ist die Fundingschwelle?
Bayerisches Rotes Kreuz Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten durch das Präsidium Garmischer Straße 19-21 81373 München Präsident: Theo Zellner Landesgeschäftsführer: Leonhard Stärk (Sprecher) Telefon: (0 89) 92 41 - 13 27 Fax: (0 89) 92 41 - 12 00 E-Mail: info@brk.de Internet:www.brk.de USt-Id.-Nr.: DE129523533 Das Bayerische Rote Kreuz stellt seine Inhalte im Internet sorgfältig zusammen, übernimmt jedoch keine Haftung für mögliche Übertragungsfehler von Schriftstücken oder Fehler auf Grund unbefugter Veränderungen durch Dritte. Die hier enthaltenen Informationen enthalten die gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben zur Anbieterkennzeichnung zur Internetpräsenz des Bayerischen Roten Kreuzes. Rechtsstellung und Vertretungsberechtigte des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) Das Bayerische Rote Kreuz ist gemäß Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes vom 16.07.1986, geändert durch Gesetz vom 27.12.1999, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren. Weiteres wird in der BRK-Satzung geregelt. Das Bayerische Rote Kreuz ist ein Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes e.V. Vereinsregistereintrag des DRK e.V. Das Deutsche Rote Kreuz e.V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter der Registernummer 95 VR 590 Nz eingetragen. Vertretungsberechtigte des DRK e.V. Das Deutsche Rote Kreuz e.V. wird gesetzlich vertreten durch zwei Mitglieder des amtierenden Präsidiums, von denen eines der Präsident, die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident sein muss. Für die laufenden Geschäfte des Deutschen Roten Kreuzes wird das Deutsche Rote Kreuz e.V. durch den amtierenden Generalsekretär vertreten.
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1661