Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Für unsere neuen Mitglieder benötigen wir neue
Instrumente.
Unter anderem für unsere Flöter zusätzliche Querflöten, für
unsere Trommler, hauptsächlich für unsere Trommelgruppe
"DrumFire", neue Trommeln.
Wer ist die Zielgruppe?
Alle die gern die Traditionelle Marschmusik, aber auch moderne Rhythmen, hören.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Wir sind ein recht kleiner Verein, der sich ausschließlich von
Auftrittsgeldern Finanziert. Jedes Mitglied unseres Vereins, ist
mit viel Spaß und Freude dabei. Der Nachwuchs steht bei uns an
erster Stelle und wird überall, soweit wie möglich, gefördert.
Jedes Jahr fallen enorme Kosten, wie z.B. Miete, Versicherung oder
auch Neue Vereinskleidung an, die wir allein nur durch Auftritte
Finanzieren.
Um weiter erfolgreich unser breites Publikum zu begeistern,
benötigen wir dafür funktionstüchtige Instrumente.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Von dem Geld würden wir neue Querflöten, sowie neue Snare Drums, bestellen.
Wer steht hinter dem Projekt?
Wir, die Harzer Spielleute aus Ilsenburg, haben uns 2008
gegründet.
2013 wurde die Trommelgruppe "DrumFire" gegründet.
Seitdem bereichern wir zahlreiche Schützen-und Volksfeste,
Firmenfeiern, Hochzeiten etc. im gesamtem Harzkreis und über die
Landesgrenzen hinaus. Selbst in Norwegen ist unser Verein nicht
unbekannt, auch dort konnten wir die Menschen mit unserer
traditionellen und modernen Musik, begeistern.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3642