Ein Projekt aus der Region Sparkasse Chemnitz

Leihe eines Hammerflügels für eine CD-Produktion

Leihe eines Hammerflügels für eine CD-Produktion

Das Ensemble Amadeus möchte im Juni seine erste professionell produzierte CD aufnehmen. Für die Aufnahmen wird ein Nachbau eines historischen Hammerflügels (dem Vorläufer des heutigen Konzertflügels) benötigt.

Ort Chemnitz
Kategorie Kunst & Kultur
1.150 €
114 % Fundingschwelle erreicht
76 % Fundingziel erreicht
16
Unterstützer
Projekt erfolgreich

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Erstmals auf Tonträger: Sinfonien von Carl Stamitz (1745-1801)

Carl Stamitz zählt zu den Komponisten der sogenannten "Mannheimer Schule" und lebte zur gleichen Zeit wie Wolfgang Amadeus Mozart. Bekannt geworden sind vor allem seine Klarinettenkonzerte. Seine über 80 Sinfonien hingegen sind weitgehend unerforscht und fristen ein Schattendasein.

Das möchte das Ensemble Amadeus ändern. Aus Carl Stamitz´ Schaffen werden wir elf bisher noch nie auf Tonträger eingespielte Sinfonien professionell aufnehmen und damit einen wichtigen musikwissenschaftlichen Beitrag leisten.

Der Komponist Carl Stamitz hat sogar einen Bezug zu Mitteldeutschland: Er heiratete 1790 in Greiz und verbrachte seine letzten Lebensjahre als Universitäts-Musikdirektor in Jena.

Um eine gewisse klangliche Authentizität zu erreichen, wird für die Aufnahmen ein Hammerflügel benötigt, der anstatt eines Cembalos als Generalbass-Instrument zum Einsatz kommen soll. Sein Klang ist obertonreich und silbrig, und er mischt sich sehr gut mit den Instrumenten des Orchesters.

Wer ist die Zielgruppe?

Ziele:
- CD-Produktion unter Anlegen professioneller Maßstäbe
Zielgruppe:
- Fans des Ensemble Amadeus
- Liebhaber klassischer Musik, die zwischen 1750 und 1800 komponiert wurde

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Das Projekt hat musikwissenschaftliche Bedeutung, denn die großen Orchester dieser Welt spielen oft immer wieder die gleichen klassischen Werke auf CD ein. So gibt es beispielsweise weit über 500 Aufnahmen von Mozarts "Kleiner Nachtmusik" oder Beethovens 9. Sinfonie, aber keine einzige Aufnahme von z. B. Stamitz´ Sinfonie op. 24/2 in B-Dur. Große Musiklabels (z. B. Deutsche Grammophon, Decca, EMI) müssen wirtschaftlich denken und nehmen nur auf, was kommerziell Erfolg verspricht und sich gut verkauft. Dabei werden leider nur selten die ausgetretenen Pfade verlassen. Wir aber möchten das Bewusstsein für Komponisten der zweiten Reihe öffnen und sind der Meinung, dass die einzuspielenden Sinfonien es verdienen, einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht zu werden.

Dabei sollen, sofern realisierbar, auch Maßstäbe der sogenannten "historisch informierten Aufführungspraxis" angelegt werden. Dazu gehört, dass das Generalbass-Zeitalter zur Zeit Carl Stamitz' eigentlich schon vorbei war, die Leitung eines Orchesters aber - statt eines Dirigenten - noch bis Ende des 18. Jahrhunderts von einem Continuo-Instrument aus (Cembalo, Spinett, Hammerflügel) realisiert wurde.

Wir möchten aus Gründen der klanglichen Authentizität gern einen Hammerflügel, den Vorläufer unseres heutigen Konzertflügels, verwenden. Diese Instrumente bzw. deren nachgebaute Kopien sind sehr selten und existieren nur an wenigen Standorten, z. B. an den Musikhochschulen Dresden und Leipzig oder in Werkstätten für historische Tasteninstrumente.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Das Geld fließt in die Leihe des Hammerflügels (Leihgebühren, Klavierstimmung, Transportkosten).

Wer steht hinter dem Projekt?

Alle Mitglieder des Ensemble Amadeus (ca. 35), alle Mitglieder unseres Fördervereins (12) und die Sächsische Mozartgesellschaft e.V.

Was ist die Fundingschwelle?

Wird die Fundingschwelle erreicht, kann der Flügel geliehen werden. Lediglich der Transport und die Stimmung des Flügels müssten dann aus anderen Quellen finanziert werden.

Tags: Stamitz, Hammerflügel, Amadeus, Ensemble, CD

Impressum
Förderverein "Ensemble Amadeus" e.V.
Holger Köhler
Rosa-Luxemburg-Str. 16
08393 Meerane Deutschland

Tel. +49 3764 796480

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 466

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