Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Gute Rahmenbedingungen in den Sportstätten sind wichtig für das Training und die zahlreichen Wettbewerbe. Die Stiftung für Jugend und Sport der Sparkasse Mittelsachsen hat 2023 mit einem neuen Förderprogramm geholfen. Die Nachfrage der Vereine war groß.
Die Vielzahl der eingereichten Anträge zeigt den großen Bedarf in mittelsächsischen Sportvereinen. Das Projekt soll in 2024 fortgesetzt werden, um weiteren Vereinen zu helfen. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf Vereinen liegen, die eine aktive Nachwuchsarbeit pflegen.
Wer ist die Zielgruppe?
Wir möchten gemeinnützig anerkannte Initiatoren und Sportvereine (Vereine/Institutionen mit vom Finanzamt bestätigten Satzungszweck „Förderung des Sports / Förderung der Jugendhilfe“) oder Körperschaften des Öffentlichen Rechts bei der Anschaffung von Großsportgeräten im Jahr 2024 helfen.
Gefördert werden kann der Erwerb eines neuen oder gebrauchten Sportgerätes zur Ausübung einer Sportart oder zur Ausstattung von Sporthallen, Anlagen und Plätzen sowie ergänzende Hilfsmittel.
Das Gerät geht zur Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele in das Vereinseigentum über (gemeinnützige Sportvereine aus den früheren Landkreisen Freiberg und Mittweida).
Beispiele für mögliche Förderzwecke: Tore, Barren, Kletterwand, Sportgeräteschrank
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Sport ist Ihnen wichtig? Ihnen liegt am Herzen, dass aktive Bewegung im Alltag von Kindern und Jugendlichen ein fester Bestandteil ist? Die mittelsächsischen Sportvereine engagieren sich hier mit großem ehrenamtlichen Einsatz. Helfen Sie den Machern vor Ort bei der Schaffung von guten Rahmenbedingungen.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
- Die Sparkassen-Stiftung schreibt Anfang 2024 die Förderung öffentlich aus.
- Initiatoren können sich mit einem Konzept darum bewerben.
- Gefördert werden können die (anteiligen) Kosten für die Anschaffung der Großsportgeräte bis zur Höhe von max. 1.000 Euro.
- Eine Jury wählt die Empfänger der Förderung im März 2024 aus.
- Geförderte Geräte können ab Mai 2024 erworben werden.
Wer steht hinter dem Projekt?
Die Stiftung für Jugend und Sport der Sparkasse Mittelsachsen engagiert sich bereits seit 2002 für Kinder und Jugendliche und den sportlichen Nachwuchs. Ihr Stiftungszweck ist die Förderung der Jugendarbeit und die Unterstützung der Sportvereine. Sie hilft beispielsweise beim Erwerb von Sportgeräten oder bei der Verbesserung von Trainingsbedingungen. Sie unterstützt Projekte, Initiativen und Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.
Was ist die Fundingschwelle?
Welche Nachhaltigkeitsziele verfolgt das Projekt?
Worum geht es bei den Zielen genau?
Mit der Kraft der Gemeinschaft schaffen wir eine bessere Zukunft. Mehr Info
Primäres Nachhaltigkeitsziel
Regionale Sportvereine engagieren sich für die regelmäßige körperliche Betätigung. Dafür benötigen sie gute Rahmenbedingungen und die richtigen Sportgeräte. Mit dem Projekt werden die Vereine bei der Anschaffung neuer Sport- und Trainingsgeräte unterstützt.
Wirkungslogik des Projektes
Angestrebter Beitrag für die Gesellschaft
Die geförderten Sportvereine können mit der Unterstützung des Stiftungsprojekts gute Rahmenbedingungen für den sportlichen Nachwuchs schaffen.
Erhoffte Änderung im Leben/Handeln derer, die wir erreichen
Kinder und Jugendliche können mit den neuen Geräten besser trainieren oder sich auf Wettbewerbe vorbereiten. Der sportliche Nachwuchs bleibt motiviert oder kann für den Sport begeistert werden.
Was wir mit diesem Projekt tun (Maßnahmen) und wen wir damit erreichen
Lokale Sportvereine, die eine aktive Nachwuchsarbeit betreiben, stehen im Mittelpunkt der Förderung. Die Ehrenamtlichen werden bei der gemeinnützigen Arbeit unterstützt. Eine gute Ausstattung motiviert Verantwortungsträger und den Vereinsnachwuchs.
Was wir in das Projekt investieren
Wir unterstützen die geförderten Vereine bei der Umsetzung und Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus investieren wir eigene finanzielle Mittel der Stiftung.
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3014