Ein Projekt aus der Region Sparkasse Vogtland

mdr-Frühlingserwachen in Rodewisch

mdr-Frühlingserwachen in Rodewisch

Die Stadt Rodewisch wurde vom MDR ausgewählt, gegen zwei weitere Städte beim "Frühlingserwachen" anzutreten. Gemeinsam mit Vereinen, Wirtschaft und der Stadtgesellschaft wollen wir unseren Park aufblühen lassen und damit noch schöner machen.

Ort Rodewisch
Kategorie Stadt- & Regionalentwickung, Veranstaltungen
9.610 €
192 % Fundingschwelle erreicht
19 % Fundingziel erreicht
32
Unterstützer
Projekt erfolgreich

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Sobald die Sonnenstrahlen wärmer werden und die Vögel wieder zwitschern, sehnen die Menschen den Frühling herbei.
Beim MDR Frühlingserwachen packen zahlreiche freiwillige Helfer an, um ihren Heimatort gemeinsam zu verschönern.
Drei Städte, Rodewisch (Sachsen), Ohrdruf (Thüringen) und Aken (Sachsen-Anhalt) haben jeweils ein Herzensprojekt auserkoren, das einen gemeinschaftlichen Subbotnik, sprich Großeinsatz, verdient.
Die Orte haben sich im Vorfeld mit ihren Projekten beworben. Zwischen März und Mai 2023 berichtet der MDR im Fernsehen, Online und im Radio über die drei Orte, die beim MDR Frühlingserwachen mitmachen. Von den drei Aktionstagen, an denen die Großeinsätze stattfinden, wird der MDR berichten. Der Sieger der Abstimmung bekommt eine Verschönerungsprämie und eine Unterhaltungsshow, die live im MDR am Abend des 17. Mai 2023 im Gewinnerort stattfindet und 20:15 Uhr im Fernsehen gesendet wird.

Wer ist die Zielgruppe?

Am Samstag, dem 15. April 2023 findet unser Aktionstag statt. Dann wird ab 10 Uhr auf unserer Schloßinsel in Rodewisch das „mdr Frühlingserwachen“ aufgezeichnet.
Wir werden in einem Zeitraum von 6 Stunden das Areal am Wasserspielplatz weiter verschönern.
Unsere Aktion soll Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren erreichen:

  • unsere Spielburg ist den Jüngsten vorbehalten
  • Teqballplatte/ Basketballkorb wird Jugendliche besonders ansprechen
  • unser Fitness- und Sinnesparcours ist für alle Altersgruppen geeignet
  • auch an die Umwelt wird gedacht, mit der Baumpflanzung wollen wir unserem Namen "Wohnstadt Stadt im Grünen" alle Ehre machen.
  • mit der Namensgebung für das Areal soll sich jedermann identifizieren können

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Unsere Stadt soll noch schöner werden. Es ist ein nichtkommerzielles Projekt, das Menschen jeden Alters einlädt, Freizeit bei Bewegung an frischer Luft mit Gleichgesinnten zu verbringen.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Ihre Spende fließt in die Finanzierung der Baumaterialien für die Spielburg, den Parcours, die Teqballplatte/ Basketballkorb und die Bäume ein.
Alle Arbeitsleistungen, Verköstigung der Helfer, Kinderbetreuung usw. am 15.04.2023 werden ehrenamtlich erbracht! Arbeitsgeräte und sonstige Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt.

Wer steht hinter dem Projekt?

Hinter dem Projekt stehen die Bürgermeisterin der Stadt Rodewisch, Kerstin Schöniger als Schirmherrin, unterstützt durch:

  • Feuerwehr und
  • Rodewischer Vereine


[

  • Wirtschaft,
    • Senioren,
    • Kitas und Schulen
    • interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger
    • Freunde, Unterstützer und Wohltäter unserer Stadt

    Was ist die Fundingschwelle?

    Mit Erreichen der Fundingschwelle können Teilprojekte umgesetzt werden.
    Impressum
    Stadtverwaltung Rodewisch
    Kerstin Schöniger
    Wernesgrüner Straße 32
    08228 Rodewisch Deutschland

    Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

    Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

    Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


    Project-ID: 2885

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