Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Die Theatergruppe aus dem Ortsteil Ahlsdorf hat mit einem selbstgedrehten Märchenvideo am Wettbewerb des Spielgeräteherstellers Kompan erfolgreich teilgenommen. In diesem Video zeigen uns Schneewittchen und die sieben Zwerge wie trostlos unser Spielplatz aussieht. Die Kinder des Ortes wünschen sich für sich und ihre Gäste einen märchenhaften Spielplatz, auf dem sie unbeschwert toben können.
Wer ist die Zielgruppe?
Unser Ziel ist es, so viel wie möglich an Spendengelder zu
erhalten, damit unser Gewinn der Kompan Spielplatzinitiative 2020
ausgeschöpft werden kann. Ein kleines Rechenbeispiel:
Aus 100€ Spendengelder werden, durch die Firma Kompan 150€.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Unsere Kinder sollen hier in der Region leben, spielen und unbeschwert aufwachsen. Je attraktiver wir unsere Orte gestalten, umso mehr Familien mit Kindern werden sich in unserem Stadtgebiet wohlfühlen.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Das Geld wird zu 100% für die Vorbereitung, Planung und Ausführung der Spielgeräte der Firma Kompan verwendet.
Wer steht hinter dem Projekt?
- Der Ortsbeirat Ahlsdorf, in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Schönewalde
- die Sparkasse Elbe Elster, als Crowdfunding-Initiator
- die Firma Kompan, als Auftragnehmer
- und natürlich nicht zu vergessen, unsere Kinder, welche zukünftig die tollen neuen Spielgeräte nutzen können
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1684