Ein Projekt aus der Region OstseeSparkasse Rostock

4 the Kids: Eisbaden für Weihnachtsgeschenke

4 the Kids: Eisbaden für Weihnachtsgeschenke

Die Rostocker Initiative Eisbademeisters sammelt Spenden für die Weihnachtsgeschenke von Kindern aus sozial schwachen Familien, welche vom Rostocker Sieben e.V. im Rahmen der Projekte betreut werden.

Ort Rostock
Kategorie Soziales, Veranstaltungen
13.750 €
220 % Fundingschwelle erreicht
137 % Fundingziel erreicht
54
Unterstützer
Projekt erfolgreich
2.500 €
Co-Funding

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Gemeinsam mit dem Rostocker Sieben e.V. wird die Rostocker Initiative "Eisbademeisters" in diesem Winter Spenden für bedürftige Kinder sammeln. Ziel ist es, bis Anfang Dezember mindestens 10.000 Euro zu sammeln, um von diesen Geldern Weihnachtsgeschenke für die Kinder der Projekte von Rostocker Sieben zu kaufen.
Auftakt ist am 31.10.2022 um 10.30 Uhr in Warnemünde (Strandaufgang am Hotel Hübner) mit dem Halloween-Anbaden.

Jeder ist herzlich willkommen, uns zu unterstützen und auch gern mit Baden zu gehen. Anfeuern vom Strand wird aber auch gern gesehen !

Wer ist die Zielgruppe?

Unser Ziel sind mindestens 10.000 Euro zu sammeln.
Jedes unserer über 300 Kinder soll ein kleines Weihnachtsgeschenk erhalten. Die Kinder stammen alle aus sozial schwachen Familien in Rostock.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Die aktuelle Zeit ist für uns Erwachsene schon hart, umso härter trifft es jedoch die Kinder, wenn sie infolge steigender Kosten auf jedes "Extra" und manchmal sogar auf für andere Alltägliches verzichten müssen. Es ist schwer vorstellbar, aber nicht jedes Kind erhält ein Geschenk (geschweige denn mehrere) zu Weihnachten. Unser Ziel ist es, mit ihrer Unterstützung und den mutigen Eisbademeisters, für jedes Kind eine Weihnachtsüberraschung einzupacken. Die leuchtenden Augen der Kinder, wenn sie auf unserer Weihnachtsfeier die vielen Päckchen unter dem Baum sehen und wissen, dass eines davon für sie selbst ist, ist mit nichts zu vergleichen. Es braucht so wenig, um ein Kind glücklich zu machen. Bitte helfen Sie uns, die Wünsche der Kinder zu erfüllen. Jede noch so kleine Spende zählt und kommt zu 100% den Kindern zugute.
Wir arbeiten alle ausschließlich ehrenamtlich und auch die Eisbademeisters geben ihre Freizeit, um uns und vor allem den guten Zweck zu unterstützen.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Unser Ziel ist es jedem Kind eine Kleinigkeit nach individuellem Wunsch (z. B. ein Buch, ein Spiel, ein Puzzle, Malzeug, was zum Basteln, einen Zooeintritt, eine Karte für den Kletterwald oder ähnliches) und etwas Süßes unter den Weihnachtsbaum zu legen.

Die Geschenke werden wie jedes Jahr im Rahmen der vom Rostocker Sieben e.V. ausgestatteten Weihnachtsfeiern an die Kinder übergeben.

Wer steht hinter dem Projekt?

Der Rostocker Sieben e.V. unterstützt seit mittlerweile 16 Jahren soziale Projekte für die Bürger der Stadt Rostock. Dabei konzentrieren wir uns besonders auf Kinder, Familien mit geringem Einkommen und Senioren.

Wir sind als gemeinnützig anerkannt und finanzieren uns ausschließlich aus Spenden. Zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen sind wir berechtigt.

Was ist die Fundingschwelle?

Bei ca. 300 Kindern und einem Einsatz von 20 Euro pro Kind zzgl. 4% Transaktionsgebühren ergeben sich 6.240 Euro.
Impressum
Rostocker Sieben e.V.
Jana Röper
Fährstr. 16
18147 Rostock Deutschland

alternativ: jana.roeper@steuerberatung-roeper.de

www.rostocker-sieben.de

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 2740

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