Ein Projekt aus der Region Sparkasse Vorpommern

Ein Architekt kostet

Ein Architekt kostet

Wer mag Bürokratie? - Meist niemand. Und doch ist sie oft notwendig. Für die Eröffnung unseres Lernortes (Klasse 1-6) in einer ehemaligen Kita in Mölschow müssen wir eine Nutzungsänderung beantragen.

Ort Mölschow
Kategorie Bildung, Stadt- & Regionalentwickung
2.335 €
116 % Fundingschwelle erreicht
86 % Fundingziel erreicht
8
Unterstützer
Projekt erfolgreich
1.500 €
Co-Funding

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Der Verein FreiRaumBildung Usedom e.V. ist ein junger Verein, der für nachhaltige und naturnahe Bildung steht. Dabei soll die Freiheit und Selbstbestimmung des Lernens im Fokus stehen.

Bildung wird in unserem heutigen System allzu oft in ein starres Korsett gepresst und viele Zusammenhänge nur theoretisch vermittelt. Unser Ziel ist es, den gordischen Knoten zu lösen, indem wir mit innovativen und selbstbestimmten Lernformen Wissen spannend vermitteln. Dies geschieht vornehmlich mit/in der Natur, mit praktischem Bezug und in Alltagssituationen.

Unsere Vision von gesundem Lernen möchten wir unter anderem in Mölschow verwirklichen. Das Lernhaus vereint dabei Kindergarten und Schule. Hier soll Gemeinschaft gelebt werden und Lernen aus der Freude und der eigenen Begeisterung heraus entstehen.

Beginnen möchten wir in der ehemaligen Kita in Mölschow mit einer Grundschule. Dazu ist eine Nutzungsänderung zu beantragen. Diese wird durch einen Architekten angewiesen und begleitet.

Wer ist die Zielgruppe?

Unser Lernort am Standort Mölschow soll für die Kinder der Klassen 1 bis 6 einen tollen Schulalltag ermöglichen. Im Sommer 2023 möchten wir bereits mit den ersten Schülern starten. Damit dies möglich wird, ist für die Eröffnung der Schule eine Nutzungsänderung über einen Architekten zu beantragen.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Helfen Sie mit alternative Lernmöglichkeiten für Kinder zu schaffen! So individuell jedes Kind ist, so unterschiedlich sind auch deren Lernbedürfnisse. Diese können teilweise von staatlichen Grundschulen nicht ausreichend bedient werden.
Wir möchten hier ansetzen und die Kinder vor Demotivation und Lernfrust bewahren.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Für die Eröffnung der Schule ist eine Nutzungsänderung über einen Architekten zu beantragen. Diese Kosten möchten wir gern durch ein erfolgreiches Crowdfunding decken.

Wer steht hinter dem Projekt?

Der FreiRaumBildung Usedom e.V. ist ein junger Verein, der für nachhaltige und naturnahe Bildung steht. Dabei soll die Freiheit und Selbstbestimmung des Lernens im Fokus stehen. Unser Ziel ist, mit innovativen und selbstbestimmten Lernformen Wissen spannend zu vermitteln. Dies geschieht vornehmlich mit/in der Natur, mit praktischem Bezug und in Alltagssituationen.

Unsere Vision von gesundem Lernen möchten wir an zwei Standorten auf der Insel Usedom umsetzen. Die Lernhäuser vereinen dabei Kindergarten und Schule. Hier soll Gemeinschaft gelebt werden und Lernen aus der Freude und der eigenen Begeisterung heraus entstehen. Allerdings möchten wir auch außerschulisch tätig werden. Durch gezielte Projekte soll beispielsweise das Umweltbewusstsein und der Umweltschutz gefördert werden und gemeinsame Erlebnistage für Kinder geschaffen werden.

Was ist die Fundingschwelle?

Mit der erreichten Fundingschwelle und unseren vorhandenen Eigenmitteln können wir die Nutzungsänderung für das alte Kitagebäude in Auftrag geben.
Impressum
FreiRaumBildung Usedom e.V.
Elisa Witt
Gellenthin 7a
17406 Usedom Deutschland

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 3050

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