Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Unsere Abteilung Pferdesport des SV Pechau e.V. verfügt zu
Trainingszwecken über einen Trainingsplatz. Leider fehlt uns auf
diesem u.a. ein Dressurviereck. Ein Dressurviereck ist eine
Umrandung, die einen regelkonformen Reitbereich abgrenzt auf dem
die Reiter mit ihren Pferden Aufgaben reiten.
Einige der Kinder/Jugendlichen bestreiten in diesem Jahr ihre
ersten Wettbewerbe. Um sich auf diese Reiterwettbewerbe und
Dressurprüfungen vorzubereiten und um auch eigene Wettbewerbe in
unserem Verein auszurichten, wird das Dressurviereck benötigt.
Wer ist die Zielgruppe?
Wir haben uns zum Ziel gesetzt den Mitgliedskindern im Alter von 3 bis 16 Jahren den respekt- und vor allem liebevollen Umgang mit Pferd und Esel zu ermöglichen und ihre Freizeit sinnvoll zu nutzen. Neben dem Reitunterricht werden den Kindern die Haltungsregeln und die alltäglichen Arbeiten mit den Tieren näher gebracht. Dazu steht neben der Stallarbeit ganz viel Spaß mit den Vierbeinern auf dem Programm.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Mit ihrer Unterstützung geben Sie unserem Nachwuchs die Möglichkeit sportlich weiterzukommen. Die Teilnahme an Wettbewerben macht den Kindern und Jugendlichen Spaß und fördert ihren Ehrgeiz und stärkt das Selbstbewusstsein. Die jungen Reiterinnen können mit dem Dressurviereck unter Turnierbedingungen trainieren und ihr Können festigen.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Unser Verein kann das Dressurviereck kaufen und die Kinder/Jugendlichen und auch die Erwachsenen können sich auf die anstehenden Turniere vorbereiten.
Wer steht hinter dem Projekt?
Hinter dem Projekt steht der SV Pechau e.V./Abteilung Pferdesport mit seinen Mitgliedern und vor allem die Kinder- und Jugendreitgruppe unter Leitung von Übungsleiterin Anne-Kathrin Bitter.
Was ist die Fundingschwelle?
Tags: Reiten, Pferd, Dressurviereck, Pechau
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1051