Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Um den weiteren Kirchenbetrieb zu gewährleisten, muss die Dorfkirche grundlegend saniert werden. Der Dachstuhl konnte bereits fertig gestellt werden. Die Restaurierung des Innenraums, insbesondere der historischen Wandmalereien, erfordert große Summen. Wir hoffen hierbei auf die Unterstützung des Bundesdenkmalprogramms. Das dann noch fehlende Geld müssen wir als Förderverein aufbringen. Für den Erhalt der Wandmalereien bleibt eine Summe von ca. 13.000 EUR offen. Hierfür benötigen wir Ihre Unterstützung!
Wer ist die Zielgruppe?
Die Kirche ist für die Einwohner des Dorfes, der Region und der Touristen ein wichtiger Treffpunkt und trägt zum Erhalt des Dorf- und Kulturlebens in Buchholz und der Umgebung bei. Die regelmäßig stattfindenden Konzerte und Ausstellungen finden großen Anklang. Jung und Alt kommen hier für Gottesdienste, Konzerte, Ausstellungen oder das gemeinsame Aufräumen des Kirchhofs zusammen.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie den Erhalt der Dorfkirche Buchholz als Ort der Begegnung für Einwohner und Gäste.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Bei erfolgreichem Crowdfunding kann die historische Wandmalerei im Innenraum der Kirche restauriert werden.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der Förderverein Dorfkirche Buchholz/ Müritz e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich um den Erhalt der denkmalgeschützten Kirche kümmert.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1655