Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Unterstützung der karnevalistischen Brauchtumspflege, insbesondere des karnevalistischen Gardetanzes.
Wer ist die Zielgruppe?
Ziel der Aktion ist die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit im BKC e.V., durch die Finanzierung von Funkenkostümen für 2 Funkengarden des Vereines. Weiterhin die Steigerung der Motivation der Mitglieder der Funkengarden, wenn diese in neuen Kostümen ihre Tänze dem Publikum präsentieren können.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Da der Verein nach über einem Jahr "Corona- Zwangspause" keine Einnahmen hatte, ist die Finanzierung der neuen Bekleidung für die Funkengarden aus Vereinsmitteln nicht möglich. Das Projekt sollte unterstützt werden, damit die 69 jährige Karnevalstradition in Bernsdorf farbenfroh weiter bestehen kann. Sobald Veranstaltungen wieder möglich sind, möchte der Verein wieder mit frischen Schwung das kulturelle Leben in Bernsdorf und Umgebung bereichern.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Das Geld wird für die Anschaffung von Funkenkostümen für 2 Funkengarden (Kinderfunken und Rote Funken) des Vereins verwendet.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der Bernsdorfer Karnevals Club e.V. Der Verein wurde 1953 gegründet und umfasst derzeit ca. 70 Mitglieder. Neben den traditionellen Veranstaltungen (Rathausstürmung, Weiberfasching, Kinderfasching etc.), wird auch ein Umzug durchgeführt und regionale Veranstaltungen (Dorf-, Stadt- u. Vereinsfeste) mit Auftritten unterstützt.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 2131