Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Nachdem das Grundstück mit mehreren Flurstücken im Jahr 2021 bereinigt wurde, konnte das Kulturprojekt Rödertal e.V. im Juli 2024 einen Pachtvertrag mit der Stadtverwaltung abschließen. In den nächsten 5 Jahren wird der Verein die gesamte Fläche neugestalten.
Das Kulturprojekt Rödertal e.V. möchte den Bergkeller mit einem Wert von 20.000€ sanieren. Vereinsmitglieder werden einstürzende Stellen beseitigen und den Eingang neu mauern. Die Gestaltung eines Eisengitters für Fenster und Türen übernimmt ein im Ort tätiges Unternehmen. Der Vorplatz soll barrierefrei gepflastert und mit Sitzmöglichkeiten, Blumen sowie Pflanzen gestaltet werden. Eine Wandertafel mit der Ortsgeschichte findet ebenfalls ihren Platz.
Wer ist die Zielgruppe?
Jeder der sich für die Geschichte des Ortes interessiert und sich für die Erhaltung historischer Gebäude engagieren möchte.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Der Bergkeller befindet sich auf dem Grundstück Bischofswerdaer Str. 121 im Ortsteil Bretnig von Großröhrsdorf. Vermutlich ist der Keller 200 Jahre alt und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Der Eingangsbereich sowie die Fenster werden immer baufälliger. In dem Keller selbst leben zurzeit Fledermäuse.
Unser Projekt verbessert die Lebensqualität und das Wohlbefinden von Menschen. Durch die Erneuerung des Bereichs schaffen wir ein angenehmes und förderliches Umfeld für die Umgebung. Das Projekt soll zur Verbesserung des ländlichen und natürlichen Erbes im Dorf beitragen.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Vereinsmitglieder werden einstürzende Stellen beseitigen und den Eingang neu mauern. Die Gestaltung eines Eisengitters für Fenster und Türen übernimmt ein im Ort tätiges Unternehmen. Der Vorplatz soll barrierefrei gepflastert und mit Sitzmöglichkeiten, Blumen sowie Pflanzen gestaltet werden. Eine Wandertafel mit der Ortsgeschichte findet ebenfalls ihren Platz.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der Verein Kulturprojekt Rödertal e.V.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3974