Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Die „Comödie im Schloss“ ist seit 2019 die
Open-Air-Spielstätte der Comödie Dresden und befindet sich
unmittelbar an der Elbe mit einmaliger Kulisse – dem barocken
Elbschloss Übigau. Die Geschichte des Schlosses, das sowohl Ort
rauschender Feste August des Starken war, als auch Geburtsort der
Saxonia, der ersten außerhalb Englands gebauten Lokomotive, bietet
Stoff für zahlreiche interessante Konzepte, die die Comödie
Dresden mit verschiedenen Autoren entwickeln möchte. Mit seiner
märchenhaften Szenerie ist das Schloss dabei wie geschaffen, um
bekannte Theater- und Filmgeschichten zu erzählen.
Nachdem das Sommertheater im letzten Jahr mit dem Stück „Das
Wirtshaus im Spessart“ eröffnet wurde, zieht in diesem Jahr
„The Addams Family“ als neuer Mieter in das Schloss ein und
führt dort ein mehr als ungewöhnliches Leben. Für den besonderen
Lokalkolorit verlegt Regisseurin Kerstin Polenske das Stück in die
sächsische Landeshauptstadt, wo sich Tochter Wednesday zum
Entsetzen der restlichen Grusel-Familie Addams Hals über Kopf in
einen ganz normalen Dresdner verliebt.
Wer ist die Zielgruppe?
Mit dem Sommertheater soll das vergessene Elbschloss Übigau wiederbelebt und nachhaltig als Kunst- und Kulturstätte etabliert werden. Die „Comödie im Schloss“ versteht sich dabei als Familientheater, das ausgewählte Kulturprogramme für alle Personen gleichermaßen zugänglich machen möchte. Die Stücke wurden mit „Das Wirtshaus im Spessart“ (2019) und „The Addams Family“ (2020) passend zur Schlosskulisse gewählt und ermöglichen ein Theatererlebnis im besonderen Ambiente für Jung und Alt.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Nachdem das Elbschloss Übigau jahrelang ungenutzt war und zunehmend verfallen ist, belebt die „Comödie im Schloss“ diesen historisch wertvollen Ort mit einem besonderen Konzept als Kunst- und Kulturstätte wieder. Die Unterstützung der Produktion „The Addams Family“ hilft dabei, dieses Konzept über einen längeren Zeitraum zu realisieren: Die Corona-Krise hat den Spielbetrieb der Comödie Dresden in den letzten Monaten verhindert, sodass notwendige Mittel zur Finanzierung der Produktion fehlen.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Das Geld wird zweckgebunden für die Finanzierung der diesjährigen Produktion „The Addams Family“ verwendet und ist notwendig, um die Ausgaben für Kostüme, Bühnenbild, Ausstattung, Technik und Künstlergagen zu stemmen, die nach den Veranstaltungsabsagen im Zuge der Corona-Krise besonders schwer wiegen.
Wer steht hinter dem Projekt?
Hinter dem Projekt steht das Team der Comödie Dresden. Mit
einem breiten Repertoire aus Schauspiel, Boulevardstücken,
Schwänken, Roman- und Filmadaptionen sowie Musicals und
musikalischen Komödien ist das Privattheater nicht nur fester
Bestandteil im kulturellen Leben der sächsischen Landeshauptstadt,
sondern gilt auch über die Landesgrenzen hinaus als renommierte
Spielstätte mit humoristischer Tradition.
Seit 2015 sorgt sie mit einem jährlichen Sommerspielplan zudem
für reichlich Open-Air-Theatervergnügen. Nachdem die „Comödie
Draußen“ im Innenhof des Hotel Elbflorenz 2019 ihr
fünfjähriges Jubiläum feierte, eröffnete im selben Jahr das
neue Sommertheater an der Elbe – die „Comödie im Schloss“.
Regelmäßig macht die Comödie Dresden auch über die Stadtgrenzen
hinaus Theater unter freiem Himmel erlebbar und bespielt dabei Orte
wie den Schlosspark Graupa, das Schloss Wolkenburg in
Limbach-Oberfrohna und das Gelände der Landskron Brauerei in
Görlitz.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1499