Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Schüler kommen im Alter von ca. 16 Jahren zu uns an die Schule und sind häufig bereits mit verschiedenen Formen von Gewalt in Kontakt gekommen (Mobbing, Social Network, physische Gewalt, ...). Nicht selten werden diese Schüler nach einiger Zeit (Wochen, Monate) von ihrer Vergangenheit eingeholt und können die bei uns begonnene Ausbildung nicht ohne Weiteres (z.B. psychologische Betreuung) fortsetzen. Wir möchten im Rahmen der Schüleraufnahmen in der ersten Schulwoche dieses Thema in den Fokus rücken, um den Schülern gleich von Anfang an deutlich zu machen, dass unser BSZ sich gegen jegliche Form der Gewalt entschieden einsetzt.
Wer ist die Zielgruppe?
Den Schülern des Beruflichen Gymnasiums sollen Ansprechpartner
und auch Reaktionsmöglichkeiten vermittelt werden. Es soll ihnen
das Gefühl vermittelt werden, dass sie Gewalt nicht wehrlos
ausgesetzt sind.
Das Projekt ist gerade im Aufbau und soll perspektivisch auch auf
Schüler anderer Schularten (Fachoberschule, Berufsschule)
ausgebaut werden.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Jeder sollte ein Interesse daran haben, dass wir in einer gewaltfreien Gesellschaft leben. Dies Jugendlichen in unserer schulischen Gesellschaft kompetent zu vermitteln, wird sich auf alle weiteren Bereiche (Freizeit, Ausbildung, Arbeit, ...) auswirken.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Mit dem Geld wird unser Partner VAP e.V., der dieses Training durchführt bezahlt. Andere Fördermöglichkeiten wurden bereits geprüft und haben auch schon für eine Verringerung des ursprünglichen Rechnungsbetrags gesorgt. Im Falle einer Überfinanzierung kann der Ausbau des Projekts auf andere Schularten bei uns im Haus schneller voranschreiten.
Wer steht hinter dem Projekt?
Beratungslehrer Dirk Krauß
Fachbereichsleitung und Schulleitung
Was ist die Fundingschwelle?
Schulträger:
Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schulleitung:
Frau Petra Werlisch
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 1397