Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Wir möchten auf unserem Schulhof einen „Soccer Court“ für unsere Kinder errichten. Der fest installierte Fussballkäfig soll eine Fläche von etwa 10 x 7 Meter Größe haben und durch Banden und Ballfangnetze umzäunt sein. Dadurch wird einerseits der Wegfall des bisherigen Bolzbereiches aufgrund einer anstehenden Grundstücksverkleinerung im Frühjahr 2023 kompensiert. Andererseits wird die Sicherheit für unsere Schul- und Hortkinder erhöht, da der Ball nicht mehr über die angrenzende Haldenmauer oder auf die Straße rollen kann. Unsere Schüler freuen sich riesig über diese neue Möglichkeit!
Was sind die Ziele und wer die Zielgruppe?
Ziel ist es, einen umzäunten "Soccer Court" für die Schüler der Dr.-Martin-Luther-Schule anzuschaffen. Unmittelbarer Nutznießer des Projektes sind unsere Schul- und Hortkinder, die sich riesig über diese neue Möglichkeit auf "ihren" Schulhof freuen würden.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Um den Kindern unserer Dr.-Martin-Luther-Schule eine riesige Freude zu machen, weil eine weitere Möglichkeit geschaffen wird, ihren Bewegungsdrang in den Hofpausen und in der Hortbetreuung auszuleben.
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Anschaffung und Aufbau eines 10x7m großen Soccer Courts auf dem Schulgelände der Dr.-Martin-Luther-Schule.
Wer steht hinter dem Projekt?
Der Förderkreis für Lutherische Schulen e.V. Zwickau ist Träger von Dr.-Martin-Luther-Schule und zugehörigem Hort. Der Verein arbeitet gemeinnützig, ehrenamtlich und ausschließlich zu Zwecken der schulischen Bildung. Die Mitglieder des Vereins gehören den Kirchgemeinden der Ev.-Luth. Freikirche an.
Was ist die Fundingschwelle?
Vorsitzender des Förderkreises für Lutherische Schulen e.V. Zwickau
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 2709