Ein Projekt aus der Region Ostsächsische Sparkasse Dresden

Bau eines Minispielfeldes als zusätzliche Trainingsfläche

Bau eines Minispielfeldes als zusätzliche Trainingsfläche

Wir bitten um Unterstützung zur Finanzierung für die Errichtung eines Minispielfeldes. Wir wollen mit Ihrer Hilfe zusätzliche Trainingskapazitäten für viele fußballbegeisterte Kinder und Jugendliche schaffen.

Ort Dresden
Kategorie Sport
7.395 €
123 % Fundingschwelle erreicht
92 % Fundingziel erreicht
44
Unterstützer
Projekt erfolgreich

Über unser Projekt

Worum geht es in diesem Projekt?

Für die steigende Anzahl an fußballinteressierten Kindern und Jugendlichen wollen wir zusätzliche Trainingsmöglichkeiten auf unserem Gelände schaffen.
Das Minispielfeld ist extrem stabil, um jahrelangen Spielspaß zu gewährleisten.
Es bietet nicht nur für Kinder sondern auch für Jugendliche und Erwachsene eine optimale Trainingsfläche.
Das Minispielfeld soll mit einem hochwertigen Kunstrasen, vervollständigt durch ein Bandensystem inkl. Toren
und Ballfangnetzen ausgestattet werden.

Ergänzend wünschen wir uns zu Tornetzen eine Längsseiten- und Dachnetzkonstruktion, um zu verhindern, dass anliegende Verkehrsstraßen beeinträchtigt werden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Bandengestaltung
zur Darstellung von Sponsoren.

Wer ist die Zielgruppe?

Das Minispielfeld soll eine moderne Allround- Trainingsfläche bieten und ist optimal für Teambuilding und ein effizientes Training in kürzester Zeit.

Zudem soll hier Technik und Reaktionsvermögen im Besonderen trainiert werden, da durch die Banden der Ball nonstop im Spiel und damit die Spieler ständig in Bewegung bleiben.

Sowohl Mädchen als auch Jungs, unabhängig von ihrer Herkunft, sollen zusammen kicken und Spaß am Ball haben.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Für die steigende Anzahl an fußballinteressierten Kindern und Jugendlichen benötigen wir eine zusätzliche Trainingsfläche auf unserem Gelände.

Ihr Vorteil: Sie erhöhen zum Beispiel durch Bandenwerbung oder Sponsorennennung auf unserer Vereinswebsite Ihren Bekanntheitsgrad und können Sympathiewerte und neue Kunden gewinnen. Profitieren Sie vom guten Ruf und dem Erfolg des Vereins und steigern Sie Ihr Image als Arbeitgebermarke.

Lassen Sie berichtende Medien zu Ihren Multiplikatoren werden. Sie erreichen somit auch Zielgruppen, die auf klassische Werbung nicht ansprechen.
Ihre Aufwendungen sind Betriebsausgaben, die sich steuerlich berücksichtigen lassen.

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Das Geld reduziert den Anteil der Eigenleistungen für den Bau des Minispielfeldes und verschafft somit Reserven für zukünftig notwendige Instandhaltungsarbeiten an der gesamten Sportanlage, wie zum Beispiel die Erneuerung des Rasenplatzes.

Wer steht hinter dem Projekt?

Die Geschichte unseres Sportplatzes geht bis in das Jahr 1936 zurück. Damals leistete die Belegschaft der Dresdener Gardinen- und Spitzenmanufaktur mit viel Fleiß unzählige Arbeitsstunden an den Feierabenden zum Aufbau eines betriebseigenen Sportplatzes und Schützenhauses.

Nach der Einweihung des Platzes im Jahr 1937 fanden sportliche Wettkämpfe vor allem im Fußball, Rhönradfahren, Laufen und Schießen innerhalb der Belegschaft statt.

Der II. Weltkrieg beendete die sportlichen Aktivitäten und machte 1945 aus dem gepflegten Sportgelände einen Kartoffelacker zur Versorgung der Mitarbeiter der Firma.

Im Jahr 1950, als sich die Versorgungslage der Dresdner Bevölkerung verbessert hatte, entstand unter Regie des damaligen VEB Tüllgardine und Spitzenwerke Dresden wieder ein Sportplatz, auf dem sich der Sportverein Motor Dobritz gründete. Eine wechselvolle Namensgeschichte schloss sich an; aus Motor Dobritz wurde Motor Reick/Dobritz und später die BSG Hochvakuum Dresden.

Als SV Eintracht Dobritz 1950 e.V. wagten wir im Juni 1990 einen Neubeginn. Im April 1996 brachte die Unterzeichnung eines langjährigen Mietvertrages mit der Landeshauptstadt Dresden einen ersten Höhepunkt im Vereinsleben. Dieser Mietvertrag ermöglichte uns neben der sportlichen auch die wirtschaftliche Eigenständigkeit.

Wir sind im Vereinsregister eingetragen und Mitglied des Landessportbundes Sachsen, des Kreissportbundes Dresden sowie der entsprechenden Fachverbände. Unser Verein zählte 1990 ca. 200 Mitglieder und ist in den Jahren auf derzeit ca. 350 Mitglieder gewachsen.

Die Hauptsäule des Vereins bildet eine leistungsstarke Fußballabteilung. Weitere Säulen bilden eine Abteilung Gymnastik und eine Sportgruppe, die sich dem Volleyball verschrieben hat.
Für die Sportgruppen stehen ehrenamtliche Trainer bzw. Übungsleiter zur Verfügung, die sich um die sportlichen Belange kümmern. Unsere aktiven Schiedsrichter des Vereins, mit der Qualifikation bis zur Bezirksliga, tragen dazu bei, dass ein organisierter Wettkampfbetrieb stattfinden kann.

All die im sportlichen und wirtschaftlichen Bereich befindlichen Aktivitäten beruhen natürlich nur auf einer gut funktionierenden Einheit zwischen Vorstand, Trainern und Mitgliedern. Oft werden uns aber auch Grenzen aufgezeigt.
Genau an dieser Stelle appellieren wir an alle Freunde des Sports, egal in welcher gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Position Sie stehen, uns in unserem Vorhaben weiter zu unterstützen.

Die Förderung unseres Vereins, ob durch Werbung, Spenden oder fördernde Mitgliedschaft, hilft Funktionären und Mitgliedern ihr bisher gezeigtes großes Engagement für den Sport weiter betreiben zu können.

Was ist die Fundingschwelle?

Mit Erreichen der Fundingschwelle können wir mit dem Bau des Minispielfeldes beginnen, da somit durch Eigenmittel und staatliche Fördergelder das Bauvorhaben realisiert werden kann. Mit Erreichen des Fundingziels ist eine Dachnetzkonstruktion möglich.

Tags: Eintracht Dobritz, Minispielfeld, fußball

Impressum
SV Eintracht Dobritz 1950 e.V.
Breitscheidstraße 86
01237 Dresden Deutschland

Vertreten durch:
Herr Stefan Müller
Frau Andrea Schneider
Herr Michael Löscher

Registereintrag:
Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Registernummer: VR622

Hinweis auf Europäische OS-Plattform:

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).


Project-ID: 434

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