Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Unsere Grundschule befindet sich unmittelbar an einer stark befahrenen Straße im Ortsteil Stenz. Fußwege sind leider an dieser Stelle nicht vorhanden, zudem befindet sich die Bushaltestelle der Grundschule direkt an der Straße. Durch die abfallende Neigung der Straße kommt es im Regelfall zu einer überhöhten Geschwindigkeit aller Verkehrsteilnehmer. Im Rahmen der Initiative "Sichere Schulwege für unsere Kinder", benötigen wir eine Geschwindigkeitsanzeigetafel vor unserer Grundschule.
Was sind die Ziele und wer die Zielgruppe?
Mit der blinkenden Anzeigetafel wollen wir den Kraftfahrzeugführern ihre gefahrene Geschwindigkeit optisch signalisieren, sie damit auf die Schule und das Gefahrenpotential hinweisen und sie für die Situation sensibilisieren.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Die Sicherheit unserer Kinder geht alle an und liegt sicher jedem, ob Alt oder Jung, am Herzen. Deshalb bitten und hoffen wir auf EURE Unterstützung!
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Mit dem Geld wird der Erwerb der Anzeigentafel inkl. notwendigem Zubehör finanziert. Die Aufstellung und der zugehörige Standort sind bereits festgelegt und gesichert.
Wer steht hinter dem Projekt?
Hinter dem Projekt steht die Bürgerinitiative "Königsbrück Gemeinsam", der Verein "Gemeinsam Zukunft Gestalten e.V." und die Stadtverwaltung Königsbrück.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 2591