Über unser Projekt
Worum geht es in diesem Projekt?
Wir wünschen uns einen Rückzugsraum für Eltern, Geschwisterkinder, Großeltern und Freunde auf unserer Intensivstation
Stellen Sie sich vor, sie haben ein schwerkrankes Kind in der Klinik. Sie wechseln sich Tag und Nacht mit ihrem Partner ab. Es ist immer jemand am Bett. Es piepen immerzu Geräte. Es läuten Alarme. Abgewechselt, ausgetauscht wird sich zwischen Tür und Angel. Ein kurzes „Hallo“, ein flüchtiger Blick, ein herausfordernder Balanceakt zwischen der quälenden Realität auf der Kinderintensivstation und dem Leben zu Hause. Es bleibt kaum Verschnaufpause und einen Ort dafür haben wir auch nicht. Nein, wir haben keinen Raum, in dem sich Angehörige mal zurückziehen können. Aber wir brauchen ihn: Einen Ort, der nicht auf die Intensivmedizin fokussiert, sondern in dem einfach mal kurz entspannt werden kann. Einen Ort, an dem Mama, Papa, Oma, Opa, Schwester oder Bruder Kraft sammeln, Kaffee oder Tee trinken, telefonieren, unbeobachtet lachen oder weinen oder auch einfach Geschwisterkinder unbeschwert toben und spielen können! Helfen Sie uns dabei, diesen zu bauen!
Wir, das ist die neonatologische und pädiatrische Intensivstation am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. Jährlich betreuen wir etwa 650 schwerstkranke Kinder nach Unfällen, schweren Infektionen oder Herzstillstand und etwa 400 Früh- und Reifgeborene. Für unsere Patienten und ihre Familien tun wir alles!
Wer ist die Zielgruppe?
Der Angehörigenraum soll eine kleine "Oase" fernab des Trubels für Mama, Papa, Oma, Opa, Schwester oder Bruder und enge Freunde der schwerkranken Kinder auf der Intensivstation werden.
Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?
Derzeit ist kein Rückzug für Angehörige möglich.
In der Bauplanung wurde in unserer Klinik keine Aufenthaltsmöglichkeit für Angehörige berücksichtigt. Derzeit sitzen Wartende auf Stühlen vor der Station auf dem Flur. Sie sind deshalb in einer emotionalen Extremsituation den Blicken anderer Klinikbesucher und Mitarbeitenden ausgesetzt. Es gibt keine Rückzugsmöglichkeit, um sich zu sammeln oder auch einfach mal seinen Gefühlen freien Lauf zu lassen. Dieser Zustand ist in einer Situation, in der diese Menschen eines ganz besonderen Schutzes und einer Geborgenheit bedürfen, auch für uns als Klinikmitarbeitende, nur schwer auszuhalten.
Gemeinsam wollen wir daher einen Aufenthaltsraum für
Angehörige der Kinder schaffen!
Unser Plan: Es soll ein neuer Raum auf einer unmittelbar vor der
Kinderintensivstation liegenden Empore gebaut werden – denn
andere Räumlichkeiten sind nicht frei. Der Bau dieses
„Baumhauses“ im derzeit freien Luftraum kann nicht über die
Regelfinanzierung der Klinik realisiert werden. Mit Hilfe mehrerer
Partner möchten wir deshalb die entsprechenden Gelder durch
Spenden einwerben. Basis ist eine bereits fertige
Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung für den Bau des
Aufenthaltsraums. Die geschätzten Kosten belaufen sich derzeit auf
180.000Euro.
Die Körber Stiftung stellt uns eine Anschubfinanzierung von 20.000
Euro zur Verfügung. GANZ HERZLICHEN DANK DAFÜR! Es
fehlen damit noch 160.000 Euro.
Mit Ihrer Hilfe kommen wir unserem Traum ein Stück näher!
Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?
Das Geld fließt zu 100% in die Baumaßnahmen des Angehörigenraums.
Wer steht hinter dem Projekt?
Das Projekt wird vom Verein IntensivZeit e.V., der Stiftung Hochschulmedizin, der Dresdner Kinderhilfe und der Ostsächsischen Sparkasse unterstützt.
Was ist die Fundingschwelle?
Hinweis auf Europäische OS-Plattform:
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wurde von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
Project-ID: 3379